Entwurf: Vergewaltigte müssen "Pille danach" nicht selbst zahlen
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Entwurf: Vergewaltigte müssen "Pille danach" nicht selbst zahlen
Berlin () – Vergewaltigte Frauen müssen künftig Notfallkontrazeptiva wie die „Pille danach“ nicht mehr selbst bezahlen. Eine Gesetzesänderung, die die früheren Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP am Donnerstag im Bundestag beschließen wollen und über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagausgaben) berichten, sieht vor, dass die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Nach der bisher geltenden Rechtslage erstatten die Kassen derzeit nur Versicherten bis zum vollendeten 22. Lebensjahr derartige Medikamente. Die Altersbeschränkung entfalle künftig in allen Fällen, in denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch bestehe, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Die Änderung wurde in das geplante Gesetz zur Aufhebung des Honorardeckels für die Hausärzte eingefügt, auf das sich die drei Parteien vor wenigen Tagen überraschend geeinigt hatten.
Die „Pille danach“, ist eine Hormontablette, die eine Schwangerschaft verhindert. Das Mittel, das rezeptfrei in der Apotheke erhältlich ist, kostet derzeit je nach Produkt zwischen 16 und 35 Euro. Die Kostenübernahme im Fall des sexuellen Missbrauchs ist eine langjährige Forderung von Frauen- und Sozialverbänden. Auch die Union hatte sich im Herbst 2024 in einem Bundestagsantrag dafür stark gemacht.
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Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv)
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