Rot-Grün stimmt Unionsantrag zum Mutterschutz bei Fehlgeburten zu
Berlin () – Der Deutschen Bundestag wird in dieser Woche fraktionsübergreifend eine Neuregelung zum Mutterschutz bei Fehlgeburten beschließen. Zuvor lagen zwei Gesetzesentwürfe vor – einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen -, die das gleiche Ziel verfolgten und sich nur minimal unterschieden.
Es sei nun entschieden worden, den Gesetzentwurf der Union zu verabschieden, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von SPD, Grünen und CDU/CSU. Mit dem Gesetz soll eine Schutzlücke geschlossen werden: Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, mussten sich bisher aktiv um eine Krankschreibung bemühen – mitunter ohne Garantie, diese auch zu erhalten. Durch die geplante Staffelung des Mutterschutzes ab der 13. Schwangerschaftswoche soll den körperlichen und seelischen Belastungen von Frauen in dieser Situation besser Rechnung getragen werden.
„Diese gemeinsame Initiative aus der Mitte des Parlaments ist ein guter Tag für Frauenrechte und ein starkes Signal für unsere demokratische Kultur – sie zeigt, dass fraktionsübergreifend etwas Gutes gelingen kann“, sagte Sarah Lahrkamp, Mitglied im Familienausschuss und Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, am Mittwoch.
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