Berlin/Karlsruhe () – Vor der Karlsruher Entscheidung über eine einstweilige Anordnung gegen die schnelle Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes hat sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge zuversichtlich gezeigt. „Im parlamentarischen Beratungsverfahren wurden alle üblichen Fristen laut Geschäftsordnung eingehalten“, sagte Dröge der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Mit Blick auf das Klimaschutzgesetz habe man in den parlamentarischen Beratungen Verbesserungen im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung erzielen können, so Dröge. „Die Bundesregierung muss künftig auch Klimaschutzprogramme vorlegen, die das ambitioniertere Klimaziel von minus 88 Prozent für das Jahr 2040 erreichen. Ergänzend wird auch eine Pflicht zur Nachsteuerung vorgeschrieben, wenn das Ziel nicht erreicht werden kann“, sagte die Grünen-Politikerin.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann war am Mittwoch vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Klimaschutzgesetzes zu erwirken. Zur Begründung für diesen Schritt führte Heilmann unter anderem die „extrem verkürzte Beratungszeit“ und eine befürchtete Abschwächung der Klimaziele ins Feld.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Katharina Dröge (Archiv) |
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