Verbraucherzentralen kritisieren neue Heizungsförderung

() – Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisiert die von der Ampelkoalition geplanten Änderungen in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG). Dies gilt insbesondere für die Begrenzung der förderfähigen Kosten für den Heizungsaustausch auf 30.000 für ein Einfamilienhaus.


Es müsse sichergestellt werden, “dass zum Heizungsaustausch bezahlbar bleiben”, heißt es in einer Stellungnahme der an das Bundeswirtschaftsministerium, über die die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (Mittwochausgabe) berichtet. Durch Maßnahmen wie den Einbau neuer Heizkörper, die Installation eines Pufferspeichers oder die Erschließung von Erdwärme liege das Investitionsvolumen bei einem Heizungsaustausch “regelmäßig” über dem Betrag von 30.000 Euro. Aus diesem Grund sollten aus Sicht Verbands die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch nicht abgesenkt und somit Hauseigentümer nicht schlechter gestellt werden als bisher. Der will an diesem Freitag das novellierte Gebäudeenergiegesetz beschließen.

Die neue Förderrichtlinie soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im September in die Ressortabstimmung gehen und vom 1. Januar 2024 an gelten. Nach den in der Ampelkoalition vereinbarten Eckpunkten soll der Zuschuss für den Einbau einer neuen Heizung auf bis zu 70 Prozent steigen. Zugleich sollen die förderfähigen Kosten stärker begrenzt werden. Derzeit beträgt die Obergrenze 60.000 Euro im Jahr.

Die Verbraucherschützer kritisieren in ihrer Stellungnahme auch, dass bestimmte Förderboni nur für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen sind. Es sei aus Perspektive der Mietenden wünschenswert, dass Vermieter “einen möglichst hohen Anteil der Investitionen über die BEG gefördert bekommen”, schreibt der Verband. Hintergrund ist, dass Vermieter Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über die Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Neubau mit Wärmepumpe (Archiv)

Verbraucherzentralen kritisieren neue Heizungsförderung

Zusammenfassung

  • Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisiert geplante Änderungen in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
  • Begrenzung der förderfähigen Kosten für Heizungsaustausch auf 30.000 Euro für Einfamilienhaus bemängelt
  • Investitionsvolumen bei Heizungsaustausch oft über 30.000 Euro, daher sollte Obergrenze nicht abgesenkt werden
  • Novelliertes Gebäudeenergiegesetz soll am Freitag beschlossen werden
  • Neue Förderrichtlinie ab 1. Januar 2024 geplant: Zuschuss für Heizungseinbau steigt, förderfähige Kosten begrenzt
  • VZBV kritisiert Förderboni nur für selbstnutzende Eigentümer und fordert höhere Vermieterbeteiligung

Fazit

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisiert die geplanten Änderungen der Ampelkoalition an der Bundesförderung Effiziente Gebäude. Insbesondere stößt die Begrenzung der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus auf Kritik. Der VZBV fordert, dass die Kosten bezahlbar bleiben, da Investitionsvolumen bei Heizungsaustausch häufig über 30.000 Euro liegen. Zudem moniert der Verband, dass bestimmte Förderboni nur für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen sind und fordert eine höhere Förderung für Investitionen von Vermietern über die Bundesförderung Effiziente Gebäude.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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