Heizungs-Geschwindigkeitsbonus soll nicht für Vermieter gelten

() – Die geplante Förderung für den Heizungsumbau im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) könnte für Vermieter deutlich kleiner ausfallen als für andere Immobilieneigentümer. In einem Entschließungsantrag, über den die “Welt” berichtet, fordern die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die und FDP eine umfassende staatliche Unterstützung für neue Heizungen.


Unter anderem solle es einen “-Geschwindigkeitsbonus” für Eigentümer geben, die vorzeitig die Regeln des GEG erfüllen. Diesen Bonus sollten dem zufolge jedoch nur selbstnutzende Immobilieneigentümer erhalten. Private Vermieter und Wohnungsgesellschaften würden demzufolge ausgehen. In der Wohnungswirtschaft stößt das auf massive Kritik.

“Die Bundesregierung sollte sich darüber im Klaren sein, dass Wohnungsunternehmen, vor allem auch solche mit günstig vermieteten Wohnungen, viel Eigenkapital für die Wärmewende werden investieren müssen”, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW. “Dieses Kapital fehlt dann für andere Maßnahmen, etwa für energetische Sanierungen oder Neubau. Es landet sprichwörtlich im Heizungskeller.” Die künftigen Zuschüsse sollen wie bisher über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fließen. Aktuell fördert der Staat etwa den Einbau einer neuen Wärmepumpe mit bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten, plus fünf Prozent Bonus, wenn das Gerät mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet.

Im Entschließungsantrag schlagen die Ampel-Fraktionen nun eine um fünf Prozent höhere Grundförderung vor, plus Kältemittel-Bonus somit 35 Prozent. Zusätzlich solle es einen “Klima-Geschwindigkeitsbonus” von 20 Prozent geben für alle, die früher eine Wärmepumpe einbauen als im Heizungsgesetz vorgeschrieben, also etwa nicht erst im Falle einer Heizungshavarie. Der Bonus solle für Gas- und Ölheizungen gelten, die älter sind als 20 Jahre.

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Bildhinweis: Wärmepumpe

Heizungs-Geschwindigkeitsbonus soll nicht für Vermieter gelten

Zusammenfassung

– Die geplante Förderung für Heizungsumbau könnte für Vermieter weniger ausfallen als für andere Immobilieneigentümer.
– Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fordern umfassende staatliche Unterstützung für neue Heizungen.
– Sie schlagen einen “Klima-Geschwindigkeitsbonus” für Eigentümer vor, die frühzeitig die Regeln des GEG erfüllen.
– Dieser Bonus würde jedoch nur für selbstnutzende Immobilieneigentümer gelten und nicht für private Vermieter und Wohnungsgesellschaften.
– Die Wohnungswirtschaft kritisiert diese Regelung massiv.
– Es wird angemerkt, dass Wohnungsgesellschaften viel Eigenkapital für den Wärmewandel investieren müssen, was dann für andere Maßnahmen fehlt.
– Die künftigen Zuschüsse sollen weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fließen.
– Aktuell wird der Einbau einer neuen Wärmepumpe mit bis zu 25% der förderfähigen Kosten plus einem 5% Bonus gefördert, wenn das Gerät mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet.
– Die vorgeschlagene Erhöhung beträgt 5% Grundförderung plus Kältemittel-Bonus somit 35% und einen “Klima-Geschwindigkeitsbonus” von 20% für alle, die eine Wärmepumpe früher einbauen als vorgeschrieben.

Fazit

Die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fordern eine umfangreiche staatliche Förderung für den Einbau neuer Heizungen. In einem Antrag zur Gebäudeenergiegesetz (GEG) Förderung wird ein “Klima-Geschwindigkeitsbonus” für vorzeitig GEG-konform gehende Eigentümer vorgeschlagen. Allerdings würden nur selbstnutzende Immobilieneigentümer diesen Bonus erhalten, was bei privaten Vermietern und Wohnungsgesellschaften auf Kritik stößt. Sie warnen, dass sie für die Wärmewende viel Eigenkapital investieren müssen, was dann bei energetischen Sanierungen oder Neubauten fehlt. Die Parteien schlagen eine Erhöhung der Grundförderung um fünf Prozent vor, wobei ein zusätzlicher “Klima-Geschwindigkeitsbonus” von 20 Prozent für die vorzeitige Installation einer Wärmepumpe geboten würde.

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