Ampel will Mieter beim Heizungsgesetz stärker entlasten

() – Mieter sollen im neuen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) offenbar stärker als bisher geplant entlastet werden. Das berichtet die “Bild” (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise.


Demnach sollen Vermieter die Modernisierungskosten künftig zwar um bis zu zehn Prozent auf die Miete umlegen können, bisher waren maximal acht Prozent möglich, allerdings soll die staatliche Förderung so ausgestaltet sein, dass Mieter im Vergleich zur bisherigen Regelung sogar leicht entlastet werden, schreibt die Zeitung. Außerdem sollen Mieter mit weniger als 40.000 Jahreseinkommen sowie Bürgergeld-Bezieher zusätzliche staatliche Hilfen erhalten können. Wie die “Bild” weiter schreibt, soll das GEG ab 2024 für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Für Bestandsbauten gilt das Jahr, ab dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Dabei sollen auch Gasheizungen weiterbetrieben oder auch neu eingebaut werden können, wenn der kommunale Versorger klimaneutrale Gase oder Fernwärme anbietet. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer lässt offen, ob seine Fraktion in der nächsten Woche im zustimmen wird: “Jetzt muss Habecks Ministerium Textvorschläge für die änderung liefern”, sagte er der Zeitung. “Nach Prüfung der Vorschläge entscheiden wir, ob wir nächste Woche abschließend beraten.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gaszähler

Ampel will Mieter beim Heizungsgesetz stärker entlasten

Zusammenfassung

– Mieter sollen im neuen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) stärker entlastet werden.
– Vermieter können Modernisierungskosten bis zu 10% auf die Miete umlegen (bisher 8%).
– Staatliche Förderung soll Mieter im Vergleich zur bisherigen Regelung leicht entlasten.
– Mieter mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen und Bürgergeld-Bezieher erhalten zusätzliche staatliche Hilfen.
– GEG ab 2024 für Neubauten in Neubaugebieten, für Bestandsbauten ab Vorliegen kommunaler Wärmeplanung.
– Gasheizungen können weiterbetrieben oder neu eingebaut werden, wenn klimaneutrale Gase oder Fernwärme angeboten werden.

Fazit

Im neuen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollen Mieter stärker entlastet werden. Vermieter sollen die Modernisierungskosten um bis zu zehn Prozent auf die Miete umlegen können, jedoch soll die staatliche Förderung so ausfallen, dass Mieter im Vergleich zur bisherigen Regelung entlastet werden. Mieter mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro und Bürgergeld-Bezieher sollen zusätzliche staatliche Hilfen erhalten. Das GEG soll ab 2024 für Neubaug ebiete gelten und für Bestandsbauten ab dem Jahr, in dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH