VZBZ will mehr Schutz bei Haustürvertrieb von Glasfaseranschlüssen

() – Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält einen vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) vorgeschlagenen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Glasfaseranschlüssen an Haustüren für ungenügend. “Selbstverpflichtungen sind selten eine Lösung, Verbraucherschutz braucht klare gesetzliche Regeln, um wirksam zu sein”, sagte Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der “Welt am Sonntag”.


Man werde sich nun genau ansehen, wie der geplante Verhaltenskodex der Telekommunikationsanbieter an den Haustüren umgesetzt werde. Pop zeigte sich skeptisch, denn Verbraucher “werden in unpassenden Augenblicken im privaten Raum überrumpelt und es wird ihnen keine Zeit gelassen, zu vergleichen und zu überlegen”. Branchenschätzungen zufolge werden drei von vier Verträgen für einen schnellen Glasfaseranschluss direkt an der Haustür abgeschlossen. Die Anbieter beauftragen dafür Subunternehmen, die von Haustür zu Haustür ziehen, um Verträge abzuschließen. Diese werden nach der Zahl der abgeschlossenen Verträge bezahlt. Viel zu häufig gingen mit Haustürgeschäften aggressive und unseriöse Praktiken einher, die in Vertragsfallen mündeten, sagte die Verbraucherschützerin. “Es ist Aufgabe der , die Menschen besser vor derartigen Überraschungen zu schützen.” Haustürgeschäfte sollten nur dann erlaubt sein, wenn Verbraucher vorab eingewilligt haben. “Die Widerrufsfrist muss von 14 auf 30 Tage verlängert werden, damit etwa auch von älteren Betroffenen Zeit haben, die überraschend geschlossenen Verträge zu prüfen”, forderte Pop.

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Bildhinweis: Verbraucherzentrale-Bundesverband

VZBZ will mehr Schutz bei Haustürvertrieb von Glasfaseranschlüssen

Zusammenfassung

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert den von der VATM vorgeschlagenen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Glasfaseranschlüssen an Haustüren als ungenügend.
  • Die Organisation argumentiert, dass Selbstverpflichtungen selten ausreichend sind und der Verbraucherschutz klare gesetzliche Regeln benötigt.
  • Ramona Pop, die Chefin des Verbands, zeigt sich skeptisch hinsichtlich der Umsetzung des Verhaltenskodex und äußert Bedenken über aggressive und unseriöse Vertriebspraktiken.
  • Es wird angegeben, dass drei von vier Verträgen für einen schnellen Glasfaseranschluss über Haustürgeschäfte abgeschlossen werden. Diese Geschäfte werden teils von Subunternehmen durchgeführt, die nach Vertragsabschlüssen bezahlt werden.
  • Pop macht darauf aufmerksam, dass Haustürgeschäfte häufig in Vertragsfallen münden und fordert die Politik auf, die Menschen besser vor solchen Überraschungen zu schützen.
  • Pop empfiehlt, dass Haustürgeschäfte nur dann zulässig sein sollten, wenn Verbraucher vorab zugestimmt haben und schlägt vor, dass die Widerrufsfrist von 14 auf 30 Tage erweitert werden sollte.

Fazit

Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert den von der Telekommunikationsbranche vorgeschlagenen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Glasfaseranschlüssen an Haustüren. Die Vorsitzende Ramona Pop fordert stattdessen klare gesetzliche Regeln für den Verbraucherschutz, da sie der Meinung ist, freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen reichen nicht aus. Sie betont, dass Verbraucher oft überrumpelt und unter Druck gesetzt werden und keine Zeit haben, Preise zu vergleichen. Des Weiteren fordert sie, dass Haustürgeschäfte nur mit vorheriger Zustimmung der Verbraucher erlaubt sein sollten und die Widerrufsfrist von 14 auf 30 Tage verlängert werden sollte. Laut Pop sind aggressives und unseriöses Verhalten bei Haustürgeschäften nicht selten und führen oft zu Vertragsfallen.

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