GEG-Formulierungshilfe: Ölheizungseinbau mancherorts bis 2026 möglich

() – Eigentümer von bestehenden Häusern sollen auch nach dem 1. Januar 2024 noch bis zum 30. Juni 2026 weiter herkömmliche Öl- oder Gasheizungen einbauen können, wenn in ihrer Kommune mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind. Das steht in der Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums für die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG), über die die “Rheinischen Post” berichtet.


“In einem bestehenden Gebäude, das in einem Gemeindegebiet liegt, in dem am 1. Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des Absatzes 1 erfüllt”, heißt es darin. Für kleinere Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt dem neuen GEG zufolge: “In einem bestehenden Gebäude, das in einem Gemeindegebiet liegt, in dem am 1. Januar 2024 100.000 Einwohner oder weniger gemeldet sind, kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Vorgaben des Absatzes 1 erfüllt.” Absatz 1 des Paragrafen 71 im GEG sieht vor, dass ab 1. Januar 2024 eigentlich jede neu eingebaute Heizung in Bestandsgebäuden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Auf Druck der FDP war diese strenge Regel in den Koalitionsverhandlungen entschärft worden, um die Vorgaben eng an die Fristen der kommunalen Wärmeplanung zu koppeln.

Wenn in einer größeren Kommune eine Wärmeplanung schon vor Mitte 2026 vorliege, so die Formulierungshilfe, die den Anschluss eins Hauses an das Fernwärmenetz oder ein neues Wasserstoffnetz ermöglicht, dann müsse innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Gebietsausweisung die Heizung auf eine klimafreundliche Heizung umgestellt werden. Die Formulierungshilfe enthält auch die vereinbarte Beratungspflicht für Hauseigentümer, die nach Januar 2024 eine herkömmliche Heizung einbauen wollen. “Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung, hinweist”, so das .

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Heizungsrohre

GEG-Formulierungshilfe: Ölheizungseinbau mancherorts bis 2026 möglich

Zusammenfassung

  • Eigentümer von bestehenden Häusern können bis zum 30. Juni 2026 herkömmliche Öl- oder Gasheizungen einbauen, wenn ihre Kommune mehr als 100.000 Einwohner hat.
  • Für kleinere Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern verlängert sich diese Frist bis zum 30. Juni 2028.
  • Ab 1. Januar 2024 sollten neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die strenge Regel wurde auf Druck der FDP in den Koalitionsverhandlungen gelockert, um die Fristen an die kommunale Wärmeplanung anzupassen.
  • Bei Vorhandensein einer Wärmeplanung in einer größeren Kommune vor Mitte 2026 muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe die Heizung auf eine klimafreundliche Heizung umgestellt werden.
  • Eine vereinbarte Beratungspflicht für Hauseigentümer, die nach Januar 2024 eine herkömmliche Heizung einbauen wollen, ist ebenfalls enthalten.
  • Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung hinweisen.

Fazit

Eigentümer von bestehenden Häusern in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern können bis zum 30. Juni 2026 weiterhin herkömmliche Öl- oder Gasheizungen einbauen, auch nach dem 1. Januar 2024. Für kleinere Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgestellt. Ursprünglich sollte ab 2024 jede neu eingebaute Heizung in Bestandsgebäuden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hauseigentümer, die eine herkömmliche Heizung einbauen möchten, sind ab 2024 beratungspflichtig hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Wärmeplanung und möglicher Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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