Geheimdienstreform: BND soll heimlich Wohnungen betreten dürfen

Geheimdienstreform: BND soll heimlich Wohnungen betreten dürfen

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Politik: Nachrichtendienstreform in Deutschland

Berlin () – und SPD wollen dem (BND) erlauben, auch im Inland heimlich Wohnungen zu betreten. Das geht aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts hervor, über den das Magazin „Politico“ berichtet.

Konkret soll der BND Wohnungen betreten dürfen, um geheimdienstliche Maßnahmen vorzubereiten oder durchzuführen. Für Wohnungen in und für Wohnungen deutscher Staatsbürger im Ausland gelten dabei Hürden: Der BND muss das Betreten ausdrücklich anordnen und die Maßnahme vorab vom Unabhängigen Kontrollrat prüfen lassen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll künftig auch Strukturen der organisierten Kriminalität durchleuchten dürfen, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass beobachtete Akteure von ihnen unterstützt werden. Hintergrund ist laut Union und SPD, dass staatliche oder extremistische Akteure sogenannte Low-Level-Agenten oder Crime-as-a-Service-Angebote nutzen.

Auch bei Telefon- und Internetdaten sollen BND und BfV ein neues bekommen. Die Dienste können Telekommunikationsanbieter künftig anweisen, bereits vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu speichern. Das soll möglich sein, wenn es bereits konkrete Anhaltspunkte gibt, dass die Daten für die des Dienstes relevant werden könnten, die rechtlichen Voraussetzungen zum Speichern aber noch nicht vollständig erfüllt sind.

Auf die eingefrorenen Daten dürfen die Geheimdienste deshalb nicht automatisch zugreifen. Dafür brauchen sie anschließend ein gesondertes Auskunftsersuchen. Beim BND darf die Sicherung grundsätzlich höchstens drei Monate dauern.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worum geht es in einem Satz?

Union und SPD wollen BND und Verfassungsschutz durch eine Reform unter anderem heimliche Wohnungsbetretungen, die Beobachtung bestimmter krimineller Strukturen und das vorübergehende Sichern von Telekommunikationsdaten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Geplante Reform des Nachrichtendienstrechts durch Union und SPD
  • Nutzung organisierter Kriminalität durch staatliche oder extremistische Akteure, etwa durch Low-Level-Agenten und Crime-as-a-Service-Angebote
  • Bedarf an der Sicherung vorhandener Telekommunikationsdaten, wenn deren spätere Relevanz bereits absehbar ist

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Für Wohnungen in Deutschland und Wohnungen deutscher Staatsbürger im Ausland wären eine ausdrückliche Anordnung und eine vorherige Prüfung durch den Unabhängigen Kontrollrat erforderlich.
  • Der Verfassungsschutz dürfte unter bestimmten Voraussetzungen auch Strukturen der organisierten Kriminalität durchleuchten.
  • BND und Verfassungsschutz könnten Telekommunikationsanbieter anweisen, vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu speichern.
  • Für den Zugriff auf die gespeicherten Daten wäre ein gesondertes Auskunftsersuchen nötig.
  • Beim BND dürfte die Sicherung grundsätzlich höchstens drei Monate dauern.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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