Krings will kollektive Mithaftung bei Krawallen

Krings will kollektive Mithaftung bei Krawallen

News - Politik - aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

Innenpolitik in Deutschland

Berlin () – Der Unions-Fraktionsvize im , Günter Krings (CDU), fordert eine Gesetzesänderung nach französischem Vorbild für Schäden, die bei Ausschreitungen entstehen. „Wir müssen überall in Europa einen neuen Umgang mit diesen verwahrlosten Gruppen finden, die sich nirgends in der EU integrieren wollen“, sagte er der „Welt“ (Mittwochausgabe). Darauf könne der Rechtsstaat nur „mit maximaler Härte und Konsequenz“ reagieren. „Offenbar wird jede wahrgenommene Schwäche der staatlichen Ordnung als Einladung für Gewalt und Plünderungen missverstanden.“

Eine zivilrechtliche Haftung zähle „definitiv“ dazu. Mit den Worten des damaligen französischen Ministerpräsidenten Attal gelte: Was man kaputt mache, das repariere man, was man verschmutze, das mache man sauber. Dazu brauche es neue Mithaftungsregeln, weil eine individuelle, konkrete Schädigung bei den Geschehen schwer nachzuweisen sei. Wer sich an Randalen beteilige, billige sie und habe dann als Gesamtschuldner für die entstandenen Schäden geradezustehen.

Krings schloss sich außerdem der Auffassung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, wonach die Krawalle vor allem von linken Extremisten und migrantischen Milieus ausgegangen seien. Diese hätten die Proteste der Schüler und Studenten gekapert.

„Die Sicherheitsbehörden müssen die Ereignisse noch im Detail auswerten, doch die ersten Feststellungen zeichnen bereits ein klares Bild: In Frankfurt stammten etwa 95 Prozent der Festgenommenen aus zugewanderten Familien“, behauptete Krings. „Andere Chaoten traten szenetypisch vorbereitet mit Molotowcocktails, Waffen, selbstgebauter Pyrotechnik und Vermummung auf.“

Das seien seiner Ansicht nach praktisch dieselben Milieus wie in Frankreich und anderen europäischen Ländern bei Randalen und Plünderungen. Mit Schülern und Studenten, die für berechtigte Anliegen demonstrierten, habe das nichts mehr zu tun.

Die Obfrau der Linken im Innenausschuss des Bundestags, Clara Bünger, sieht eine Mithaftung kritisch. Wer nachweislich einen Schaden verursache, könne schon dafür haftbar gemacht werden, sagte sie der Zeitung. Dafür brauche es keine neuen Gesetze. Bünger nannte dabei die Paragrafen 823 und 830 im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Was hier aber diskutiert werde, gehe viel weiter: Menschen sollten für Schäden bezahlen, die sie selbst gar nicht verursacht hätten. Das halte sie für hochproblematisch, so Bünger. Das laufe darauf hinaus, Menschen davon abzuschrecken, demonstrieren zu gehen. Es könne nicht sein, dass Menschen, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnähmen, damit riskierten, für das Verhalten völlig fremder Menschen finanziell ruiniert zu werden. Eine pauschale Haftung von Demonstranten sei mit der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes nicht vereinbar.

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion und des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz, sieht die Äußerungen des Ministers ebenfalls kritisch. Es sei gut, dass Alexander Dobrindt seine Aussage heute schon deutlich relativiert habe, sagte der Grünen-Politiker der „Welt“. Das sei dringend notwendig gewesen. Was solle es denn konkret heißen, wenn der Bundesinnenminister bestimmte Personengruppen gezielt in den Blick nehmen wolle? Hatte er sie vorher etwa nicht im Blick“

Derartige Spaltungs- und Stadtbild-Debatten brächten sicherheitspolitisch nicht weiter, so von Notz. Die innere Sicherheit in erhöhten sie um keinen Jota. Man gehe davon aus, dass der Innenminister auch zukünftig Gewalt- und Straftaten, völlig unabhängig davon, wer sie begehe, mit der notwendigen sicherheitspolitischen Ernsthaftigkeit begegnen werde.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, sieht rechtliche Hürden für eine Ausweitung der Mithaftung. Der Grundgedanke sei zwar nachvollziehbar. Ob das französische Modell jedoch eins zu eins auf Deutschland übertragbar sei, erscheine fraglich, da Deutschland und Frankreich unterschiedliche Rechtssysteme hätten. In Deutschland erfolge die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen anders als in Frankreich in der Regel über das Zivilrecht. Die praktische Umsetzung eines vergleichbaren Modells in Deutschland sei daher mit erheblichen rechtlichen Herausforderungen verbunden.

Die zentrale Frage wäre daher, welchen zusätzlichen Nutzen ein neues Modell tatsächlich bringen würde, so Teggatz. Stattdessen sei es sinnvoller, bestehende Instrumente konsequent anzuwenden, zu verschärfen, Strafverfahren zu beschleunigen und Gewalttäter schneller und spürbarer zur Verantwortung zu ziehen.

Der Lagebeurteilung des Innenministers stimmte Teggatz zu. Innenminister Dobrindt habe absolut mit seiner Aussage, sagte er der „Welt“. Wenn bekannte Tätergruppen verstärkt in den Blick genommen würden, handle es sich nicht um eine pauschale Verdächtigung ganzer Bevölkerungsgruppen, sondern um lageorientierte Polizeiarbeit. Die Polizei sei darauf angewiesen, Erkenntnisse über Täterstrukturen, Verhaltensmuster und Vernetzungen konsequent auszuwerten. Dazu gehörten auch kriminalistische Methoden wie Täterbildanalysen und Rasterfahndungen. Ziel müsse es sein, gewaltbereite Akteure aus ihrer Anonymität herauszuholen, Straftaten frühzeitig zu verhindern und Verantwortliche konsequent zur Rechenschaft zu ziehen.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍

Captcha wird geladen ...
Bitte Spielernamen, geheimes Wort und Captcha eingeben und Spiel starten.

Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.

Top 3

Platz Name Punkte Siege
Lade Rangliste ...

Zur Tic Tac Toe 100 Topliste

Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Günter Krings (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Günter Krings, Gabriel Attal, Alexander Dobrindt, Clara Bünger, Konstantin von Notz, Heiko Teggatz

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

dts Nachrichtenagentur, Unionsfraktion, Bundestag, CDU, EU, Welt, CSU, Die Linke, Innenausschuss des Bundestags, Die Grünen, Grünen-Bundestagsfraktion, Parlamentarisches Kontrollgremium, Deutsche Polizeigewerkschaft

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Frankfurt am Main

Worum geht es in einem Satz?

Unions-Fraktionsvize Günter Krings fordert eine gesamtschuldnerische Haftung von Randalierern für Ausschreitungsschäden nach französischem Vorbild, während Kritiker rechtliche Hürden, Gefahren für die Versammlungsfreiheit und Zweifel am zusätzlichen Nutzen sehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ausschreitungen und Sachbeschädigungen im Umfeld von Schüler- und Studentenprotesten
  • Nach Einschätzung von Krings und Dobrindt Vereinnahmung der Proteste durch linksextremistische und migrantische Gruppen
  • Schwierigkeiten, einzelnen Beteiligten konkrete Schäden nachzuweisen
  • Französische Haftungsregeln als Vorbild für Krings’ Forderung nach einer Gesetzesänderung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Günter Krings (CDU) fordert nach den Ausschreitungen härteres Vorgehen und neue Mithaftungsregeln nach französischem Vorbild, damit Beteiligte gemeinsam für entstandene Schäden haften.
  • Krings unterstützt Dobrindts Einschätzung, dass vor allem linke Extremisten und migrantische Milieus die Proteste von Schülern und Studenten gekapert hätten.
  • Clara Bünger (Linke) lehnt eine pauschale Mithaftung als unvereinbar mit der Versammlungsfreiheit ab. Bestehende Gesetze reichten aus, um nachweisliche Schadensverursacher haftbar zu machen.
  • Konstantin von Notz (Grüne) kritisiert Dobrindts Äußerungen als spaltend und sicherheitspolitisch wirkungslos. Er begrüßt dessen im Artikel erwähnte Relativierung und fordert ein konsequentes Vorgehen gegen Straftaten unabhängig von der Herkunft der Täter.
  • Polizeigewerkschaftschef Heiko Teggatz hält die Übertragung des französischen Haftungsmodells für rechtlich schwierig und dessen zusätzlichen Nutzen für fraglich. Er fordert die konsequentere Anwendung und Verschärfung bestehender Instrumente sowie schnellere Strafverfahren.
  • Teggatz unterstützt Dobrindts Lageeinschätzung und bewertet die gezielte Beobachtung bekannter Tätergruppen als lageorientierte Polizeiarbeit statt als pauschale Verdächtigung.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Forderung nach einer Gesetzesänderung zur gesamtschuldnerischen Mithaftung von Randalenbeteiligten für entstandene Schäden
  • Befürchtete Abschreckung von der Teilnahme an Demonstrationen und Gefahr des finanziellen Ruins durch Haftung für fremdverursachte Schäden
  • Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit einer pauschalen Demonstrantenhaftung mit der Versammlungsfreiheit
  • Erhebliche rechtliche Herausforderungen bei der Übertragung des französischen Haftungsmodells auf Deutschland
  • Forderungen nach konsequenterer Anwendung und Verschärfung bestehender Instrumente, beschleunigten Strafverfahren und schnellerer Ahndung von Gewalttaten
  • Angekündigte detaillierte Auswertung durch die Sicherheitsbehörden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, der Artikel zitiert Stellungnahmen von Günter Krings, Clara Bünger, Konstantin von Notz und Heiko Teggatz zur Mithaftung bei Ausschreitungen und zur Einschätzung der beteiligten Tätergruppen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert