Unions-Fraktionschefs drohen Berlin und Sachsen-Anhalt mit Klage

Unions-Fraktionschefs drohen Berlin und Sachsen-Anhalt mit Klage

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Politik in Berlin und Sachsen-Anhalt

Berlin () – Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Gesprächen in Berlin und über künftige Landesregierungen machen die Fraktionschefs von CDU und CSU in den Bundesländern Druck. Beiden Ländern drohen sie mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte eine AfD-geführte in Sachsen-Anhalt oder eine rot-grün-rote Koalition in Berlin ein Regierungsprogramm beschließen, in dem gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf eine gemeinsame Erklärung.

Darin erklären die Fraktionsvorsitzenden von CSU und CDU in , Bayern und , Sebastian Lechner (Niedersachsen), Klaus Holetschek (Bayern) und Andreas Bühl (Thüringen), wer ein Bundesland regiere, sei an das Grundgesetz und damit an das Rechtsstaatsprinzip gebunden. Insbesondere „radikale oder extremistische Parteien“ erhielten durch Wahlergebnisse „keinen Freibrief, verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten“.

Die drei Spitzenpolitiker führen als konkretes Beispiel die Sondierungsergebnisse der Linken, der Grünen und der SPD in Berlin an.

Am Beispiel des Berliner Sondierungsergebnisses lasse sich ablesen, welche „Verfassungsverstöße“ unter der Führung „radikaler Parteien“ drohten: Haushalte, die durch „exorbitante Verschuldung“ die „verfassungsmäßigen Grenzen der Schuldenbremse“ überschritten, die Einführung eines „verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts“, ein Vergesellschaftungsgesetz, das die „verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentumsschutz, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung“ ignoriere.

Auch das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthalte verfassungswidrige Forderungen, allen voran die Abschaffung der Schulpflicht. „Egal in welchem Bundesland“: Politische Mehrheiten und Wahlerfolge von „Radikalen und Extremisten“ rechtfertigten keinen „Verfassungsbruch“, heißt es in der Erklärung der Unionschefs.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Bundesverfassungsgericht (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Sebastian Lechner, Klaus Holetschek, Andreas Bühl

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverfassungsgericht, dts Nachrichtenagentur, CDU, CSU, AfD, Welt, Die Linke, Die Grünen, SPD

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Sachsen-Anhalt

Worum geht es in einem Satz?

Die Unionsfraktionschefs aus Niedersachsen, Bayern und Thüringen drohen möglichen künftigen Regierungen unter AfD-Führung in Sachsen-Anhalt beziehungsweise aus Linken, Grünen und SPD in Berlin mit Verfassungsklagen, sollten diese grundgesetzwidrige Vorhaben beschließen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Laufende Gespräche über künftige Landesregierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt
  • Eine mögliche AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt und eine mögliche rot-grün-rote Koalition in Berlin
  • Bedenken der Unionsfraktionschefs wegen aus ihrer Sicht verfassungswidriger Vorhaben in den Berliner Sondierungsergebnissen
  • Geplante Verschuldung, ein Ausländerwahlrecht und ein Vergesellschaftungsgesetz als konkrete Kritikpunkte
  • Als verfassungswidrig bewertete Forderungen im AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt, insbesondere die Abschaffung der Schulpflicht

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Die Unionsfraktionschefs Sebastian Lechner, Klaus Holetschek und Andreas Bühl drohen bei verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben künftiger Landesregierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
  • Sie kritisieren die Berliner Sondierungsergebnisse von Linken, Grünen und SPD hinsichtlich Verschuldung, Ausländerwahlrecht und Vergesellschaftung als verfassungsrechtlich problematisch.
  • Sie bezeichnen auch Forderungen im AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt, insbesondere die Abschaffung der Schulpflicht, als verfassungswidrig.
  • Sie betonen, dass Wahlerfolge und politische Mehrheiten keinen Verfassungsbruch rechtfertigten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Drohende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Berlin oder Sachsen-Anhalt, falls die künftigen Landesregierungen ein Regierungsprogramm mit grundgesetzwidrigen Gesetzen beschließen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, zitiert wird eine gemeinsame Erklärung von Sebastian Lechner, Klaus Holetschek und Andreas Bühl, die vor verfassungswidrigen Vorhaben möglicher Landesregierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt warnen und mit einer Verfassungsklage drohen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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