EU-Kommission beschließt "Kids Act"

EU-Kommission beschließt "Kids Act"

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EU-Politik zur Online-Sicherheit von Kindern in Brüssel

Brüssel () – Die EU-Kommission hat den sogenannten „Kids Act“ auf den Weg gebracht, mit dem die Online- von Kindern in der Europäischen Union verbessert werden soll.

Der Vorschlag sieht, wie im Vorfeld von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, vor, dass soziale für unter 13 Jahren nicht mehr zugänglich sein dürfen. Zudem wird ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren für die Eröffnung eines eigenen Kontos für Minderjährige festgelegt. Damit soll ein schrittweiser Ansatz gewährleistet werden. Die Anbieter sollen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher gestaltet sind.

Von der Leyen erklärte, dass Kinder heute mit den fortschrittlichsten Technologien interagierten, die nicht mit Blick auf ihr Wohlbefinden entwickelt worden seien. „Mit unserem Kids-Act kehren wir die Beweislast um – nun müssen die Plattformen nachweisen, dass sie von Grund auf sicher sind.“ Und man gebe den wieder die Kontrolle zurück und statte sie mit den notwendigen Mitteln aus, um ihren Kindern zu helfen, sich in einer sichereren Online-Welt zurechtzufinden.

Der „Kids Act“ basiert konkret auf vier Säulen: der Verzögerung der Nutzung sozialer Medien, „Sicherheit durch Design“, „altersgerechten Datenschutzmaßnahmen“ sowie einer „effektiven Durchsetzung“ der Maßnahmen. Kinder unter 15 Jahren sollen nur mit elterlicher Kontrolle auf soziale Medien zugreifen können. Online-Dienste müssen nach dem Willen der EU-Kommission zudem Funktionen wie unendliches Scrollen und unerwünschte Kontakte von Fremden unterbinden.

Der Gesetzgebungsvorschlag wurde bereits dem Europäischen und dem Rat vorgelegt, um das Gesetzgebungsverfahren zu seiner Prüfung und Verabschiedung einzuleiten.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Kinder in einer Schule (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ursula von der Leyen

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Europäische Union, EU-Kommission, Europäisches Parlament, Rat, Ursula von der Leyen

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Brüssel

Worum geht es in einem Satz?

Die EU-Kommission hat den „Kids Act“ vorgestellt, der die Online-Sicherheit von Kindern verbessern soll, u. a. durch ein Verbot sozialer Medien für unter 13-Jährige, ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren für eigene Minderjährigen-Konten, strenge altersgerechte Sicherheits- und Datenschutzanforderungen sowie deren wirksame Durchsetzung.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ursula von der Leyen angekündigt
  • Online-Sicherheit von Kindern in der Europäischen Union verbessern
  • Kinder interagieren mit Technologien, die nicht auf ihr Wohlbefinden entwickelt wurden
  • Beweislast umkehren: Plattformen müssen nachweisen, dass sie von Grund auf sicher sind
  • Eltern wieder Kontrolle geben und ihnen Mittel bereitstellen, um Kindern Online-Sicherheit zu ermöglichen
  • Plattformen sollen altersgerecht und sicher gestaltet sein

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Soziale Medien sollen Kindern unter 13 Jahren nicht mehr zugänglich sein
  • EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren für die Eröffnung eines eigenen Kontos für Minderjährige
  • Kinder unter 15 Jahren sollen nur mit elterlicher Kontrolle auf soziale Medien zugreifen können
  • Plattformen sollen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und von Grund auf sicher gestaltet sind
  • Unendliches Scrollen soll unterbunden werden
  • Unerwünschte Kontakte von Fremden sollen unterbunden werden
  • Altersgerechter Datenschutz soll verpflichtend eingeführt werden
  • Maßnahmen sollen durch eine effektive Durchsetzung durchgesetzt werden
  • Gesetzgebungsvorschlag soll in das EU-Gesetzgebungsverfahren zur Prüfung und Verabschiedung eingehen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Es wird eine Stellungnahme von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zitiert („Mit unserem Kids-Act kehren wir die Beweislast um …“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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