Göttinger Urteil wegen Untreue nach BGH-Entscheidung rechtskräftig

Göttinger Urteil wegen Untreue nach BGH-Entscheidung rechtskräftig

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Justiz in Göttingen (Panorama)

() – Das Landgericht Göttingen hat einen Angeklagten am 24. April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Wie das Landgericht Göttingen mitteilte, ist das Urteil nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun rechtskräftig.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte den Angeklagten verurteilt und angeordnet, dass von der erlittenen Untersuchungshaft fünf Monate nicht auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet werden.

Zudem ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 700.000 an.

Mit Beschluss vom 17. März (Az. 6 StR 359/25) hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten weitestgehend verworfen und lediglich eine Korrektur der Einziehungsentscheidung vorgenommen.

Dabei stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass die teilweise Nichtanrechnung der Untersuchungshaft nicht zu beanstanden ist. Die Kammer hatte diese Entscheidung auf § 51 Abs.

1 Satz 2 StGB gestützt und mit dem Prozessverhalten des Angeklagten begründet, der seine Verfahrensrechte dauerhaft dazu missbrauchte, den Abschluss der Hauptverhandlung zu verhindern.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, Landgericht Göttingen

Wann ist das Ereignis passiert?

  • 24. April 2025 (Urteil Landgericht Göttingen)
  • 17. März 2025 (Beschluss Bundesgerichtshof, Az. 6 StR 359/25)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Göttingen, Landgericht Göttingen

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht Göttingen hat einen Angeklagten am 24. April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, die nach einer (teilweise) Korrektur durch den Bundesgerichtshof am 17. März rechtskräftig wurde, wobei fünf Monate Untersuchungshaft nur teilweise nicht angerechnet und zudem 700.000 Euro aus Taterträgen eingezogen wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • dauerhaftes Missbrauchen der Verfahrensrechte durch den Angeklagten, um den Abschluss der Hauptverhandlung zu verhindern

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rechtskräftige Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten
  • Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 700.000 Euro
  • Kein vollständiges Entfallen der Untersuchungshaft-Anrechnung zugunsten des Angeklagten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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