Politik in Berlin: Vereidigung von Bundesministern
Berlin () – Die geplante Vereidigung der neuen Bundesminister erst im September ist nach den Worten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier verfassungswidrig, aber trotzdem kein größeres Problem.
„Eine Amtsübernahme ohne Eidesleistung verstößt zwar gegen die Verfassung, dies hätte aber keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen“, sagte Papier dem „Tagesspiegel“ (Online-Ausgabe). Die Amtsübernahme sei von der Amtsübertragung zu unterscheiden. Letztere finde mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten statt.
Der designierte Gesundheitsminister Carsten Linnemann und die künftige Kanzleramtsministerin Nina Warken (beide CDU) sollen am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Eidesleistung vor dem Bundestag soll hingegen erst nach der Sommerpause im September erfolgen, heißt es in Regierungskreisen.
„Die Eidesleistung eines Bundesministers ist nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes ein rechtliches Gebot, keine protokollarische Nebensächlichkeit. Sie muss bei der Amtsübernahme erfolgen“, sagte Papier. Eine Eidesleistung durch einen Bundesminister erfordere, dass der Bundestag zusammentrete und dort die Eidesleistung erfolge, sagte Papier: „Wenn das nicht der Fall ist, hat es für die Rechtsgültigkeit der Handlungen des Bundesministers aber keine Folgen.“
Eine Eidesleistung „vor dem Bundestag“ heiße nicht, dass etwa alle Abgeordnete oder eine Mehrheit der Abgeordneten anwesend sein müssten. Es gehe hier nicht um eine Beschlussfähigkeit, sagte Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war. „Salopp ausdrückt: Eine Eidesleistung vor einem urlaubsbedingten Rumpf-Bundestag wäre ausreichend. Ebenso ausreichend wäre aber auch eine Eidesleistung in der ersten Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause.“
Die Eidesleistung selbst habe „keine konstitutive Wirkung“, sagte Papier: „Sie schafft keine neuen Rechte und Pflichten, die nicht ohnehin bestehen. Sie ist ein symbolischer Akt, von staatstragender, integrativer Wirkung.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Hans-Jürgen Papier, Carsten Linnemann, Nina Warken
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesverfassungsgericht, Tagesspiegel, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht, Bundesregierung, Bundestag, CDU, Gesundheitsministerium, Kanzleramt, Carsten Linnemann, Nina Warken, Hans-Jürgen Papier, Grundgesetz
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum:September (Eidesleistung/ Vereidigung nach der Sommerpause; konkrete Aussage: „erst … im September“).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Bundespräsident, Bundestag (Berlin), Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hält die geplante Vereidigung neuer Bundesminister erst im September zwar für verfassungswidrig, sieht jedoch wegen fehlender unmittelbarer Rechtsfolgen und der Unterscheidung zwischen Ernennung und Eidesleistung kein größeres Problem.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Verfassungswidrigkeit der geplanten Amtsübernahme ohne Eidesleistung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die geplante (vermutlich verfassungswidrige) Vereidigung wird im Artikel beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Eidesleistung bei Amtsübernahme
- Keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für die Rechtsgültigkeit der Handlungen des Bundesministers bei ausbleibender Eidesleistung
- Die Amtsübernahme ohne Eidesleistung ist rechtlich von der Amtsübertragung durch die Ernennung zu unterscheiden
- Die Eidesleistung hat keine konstitutive Wirkung, schafft keine neuen Rechte und Pflichten
- Eine fehlende oder verspätete Eidesleistung betrifft vor allem den symbolischen, integrativen Charakter, nicht die Wirksamkeit der bereits bestehenden Amtslage
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Hans-Jürgen Papier wird mit einer Reaktion zitiert („… sagte Papier dem ‘Tagesspiegel’ …“).
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