Politik: Kabinettsumbildung verfassungskonform gestalten
Berlin () – Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber“, erklärte er. „Der einwandfreie Weg wäre daher, eine Sondersitzung des Bundestags anzusetzen.“
Den Fall, dass ein Minister ernannt wurde und seine Vereidigung im Bundestag dann wegen der parlamentarischen Sommerpause nicht stattfinden konnte, habe es seiner Erinnerung nach noch nicht gegeben. Gleichwohl seien Amtsgeschäfte, die ein nicht vereidigter Amtsinhaber vornimmt, „nach überwiegender Ansicht rechtsgültig“, sagte Pieper. „Eine weitere Möglichkeit wäre, bis zur Vereidigung der neuen Minister auf die geltenden Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung zurückzugreifen.“
Die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte Umbildung der Bundesregierung soll in der kommenden Woche formal vollzogen werden. Aus der CDU hieß es zuletzt, man wolle eine kostspielige Sondersitzung in der Sommerpause eigentlich vermeiden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Amthor, Warken, Merz und Linnemann am 24.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefan Pieper, Friedrich Merz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Stefan Pieper, Bundespräsidialamt, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), CDU, Bundesverfassungsrecht, Bundestag, Bundesregierung, Bundeskanzler, „Rheinische Post“
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am 24.07.2026 statt (Samstagausgabe; außerdem steht im Bildtext „Amthor, Warken, Merz und Linnemann am 24.07.2026“).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der frühere Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Ablauf der Kabinettsumbildung von Kanzler Friedrich Merz, weil Amtsgeschäfte ohne vorherige Vereidigung verfassungsrechtlich „unsauber“ seien und nach seiner Ansicht der Bundestag dafür eher zu einer Sondersitzung einberufen werden sollte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Geäußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Ablauf der angekündigten Kabinettsumbildung, weil Amts- und Geschäftsübernahme ohne vorherige Vereidigung verfassungsrechtlich als „unsauber“ bewertet wird
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Pieper äußert verfassungsrechtliche Bedenken zum geplanten Ablauf der Kabinettsumbildung
- Eine kostspielige Sondersitzung in der Sommerpause soll laut CDU eigentlich vermieden werden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verfassungsrechtliche Unsicherheit beim vorgesehenen Ablauf der Kabinettsumbildung
- Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Amts- und Geschäftsübernahme ohne vorherige Vereidigung
- Potenzieller Anpassungsbedarf der geplanten Vorgehensweise zur Absicherung der Verfassungskonformität
- Möglichkeit der Ansetzung einer Sondersitzung des Bundestags zur Durchführung der Vereidigung
- Hinweis auf Alternativen über Vertretungsregelungen innerhalb der Bundesregierung bis zur Vereidigung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Stefan Pieper wird mit mehreren Zitaten zu den verfassungsrechtlichen Bedenken zitiert.
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