Karlsruhe erwartet Urteil zum Heizungsgesetz-Verfahren
Berlin () – Gut drei Jahre nach seinem Eilantrag gegen das schnelle Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Heizungsgesetzes sieht der ehemalige Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) kaum Besserung.
„Die Unart, dem Bundestag erst in den Nachtstunden vor der jeweilig entscheidenden Ausschusssitzung hunderte Seiten Änderungsanträge vorzulegen, hat sich meiner Meinung nach leider wenig geändert“, sagte der CDU-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).
Er war 2023 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil ihm aus seiner Sicht zu wenig Zeit blieb, die Novelle des Heizungsgesetzes ausreichend zu prüfen. Ein weitreichendes Urteil erwartet er offenbar nicht. Karlsruhe werde wohl „keine weitreichende Entscheidung treffen“, sagte er. Das Urteil im Hauptsacheverfahren wird am Donnerstag erwartet.
„Auch heute denke ich noch, dass ich damals richtig gehandelt habe“, erklärte Heilmann. Der Bundestag und die Bundesregierung gingen auch schon vor seiner Klage und leider auch weiterhin nicht sorgfältig mit dem Gesetzgebungsprozess um, das führe zu einer eigentlich vermeidbaren Entwertung der Demokratie, kritisierte der CDU-Politiker.
Auch wenn er finde, dass das Verfassungsgericht bei seiner einstweiligen Anordnung schon die richtige Analyse vorgenommen und die richtigen Rechtsfragen aufgeworfen habe, merke er, dass das Gericht damit hadere, aus dieser Analyse einen guten Maßstab zu bilden, an dem sich ein Gesetzgebungsverfahren messen lassen könne, sagte Heilmann. Daher könne er sich leider vorstellen, dass das Gericht am Donnerstag keine weitreichende Entscheidung treffen werde, erklärte er am Vorabend der Urteilsverkündung.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Thomas Heilmann,
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundestag, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, CDU, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Karlsruhe
Wann ist das Ereignis passiert?
Urteils-/Ereignis-Zeitraum: Donnerstag (Datum nicht angegeben).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin (Bundestag / Bundestagssitzung, Archiv) , Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht)
Worum geht es in einem Satz?
Gut drei Jahre nach seiner Klage gegen das schnelle Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Heizungsgesetzes erwartet der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann offenbar keine weitreichende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da sich an der aus seiner Sicht mangelhaften Praxis des Bundestags, kurz vor Ausschusssitzungen umfangreiche Änderungsanträge vorzulegen, bisher wenig geändert habe.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Extrem kurze Beratungszeit im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“), wodurch dem Abgeordneten nicht ausreichend Zeit zur Prüfung und gleichberechtigten Teilhabe blieb (bundestag.de)
- Vorlage von Änderungsanträgen erst in den Nachtstunden vor der jeweiligen entscheidenden Ausschusssitzung (darauf verweist Heilmann als fortbestehenden Hintergrund) (bundesverfassungsgericht.de)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Heilmann kritisiert, dass Bundestag und Bundesregierung den Gesetzgebungsprozess weiterhin nicht sorgfältig führen
- Er beanstandet die Praxis, dem Bundestag erst in den Nachtstunden vor entscheidenden Ausschusssitzungen hunderte Änderungsanträge vorzulegen
- Er äußert die Erwartung, dass Karlsruhe keine weitreichende Entscheidung treffen wird
- Er sieht eine Entwertung der Demokratie als Folge des unzureichenden Gesetzgebungsprozesses
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Weiterhin keine ausreichende Zeit für eine sorgfältige Prüfung von Gesetzesvorhaben durch den Bundestag
- Fortbestehende Unwirksamkeit bzw Entwertung des Gesetzgebungsprozesses
- Kritik an einem nicht sorgfältigen Umgang mit dem Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesregierung
- Erwartung eines nur begrenzten bzw nicht weitreichenden verfassungsgerichtlichen Urteils
- Schwierigkeiten, einen verlässlichen Maßstab für die Bewertung von Gesetzgebungsverfahren abzuleiten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Thomas Heilmann (CDU) wird mit mehreren wörtlichen Stellungnahmen zitiert, u. a. gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ und zur erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
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