VdK kritisiert neue Jobcenter-Weisung zu Sanktionen

VdK kritisiert neue Jobcenter-Weisung zu Sanktionen

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Politik: Kürzungen bei Jobcentern in Berlin

Berlin () – Der Sozialverband VdK kritisiert neue Weisungen der Jobcenter zur Kürzung von Zahlungen an Grundsicherungsempfänger, wenn diese „stark ungepflegt“ bei Vorstellungsgesprächen erscheinen.

„Der VdK sieht die interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit sehr kritisch“, sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Weisung operiere mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „negatives Verhalten“ oder „stark ungepflegt“. „Begriffe, an die jeder Mensch einen völlig unterschiedlichen Maßstab anlegt“, so Bentele.

Nach den ergänzten internen Vorgaben können Jobcenter unter anderem dann eine Pflichtverletzung annehmen, wenn Leistungsbezieher ein Bewerbungsgespräch durch ihr Verhalten scheitern lassen. Als Beispiel nennt die Bundesagentur Bewerber, die „stark ungepflegt oder alkoholisiert“ zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen und deshalb vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kann die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.

Bentele warnte vor den Folgen der Formulierungen. „Diese fehlende Klarheit schafft Rechtsunsicherheit, sowohl für die Mitarbeitenden der Jobcenter als auch für die Leistungsbeziehenden, und öffnet Willkür Tür und Tor“, sagte sie. Gerade im Bereich der Existenzsicherung brauche es verlässliche und eindeutige Regeln. Zudem seien in den Regelsätzen „nur sehr begrenzte Mittel für Bekleidung und Hygiene“ vorgesehen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jobcenter (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Verena Bentele

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Sozialverband VdK, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Verena Bentele, Funke-Mediengruppe

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass neue interne Weisungen der Jobcenter bei als „stark ungepflegt“ oder anderweitig negativem Verhalten bewerteten Jobbewerbern Kürzungen der Grundsicherung bis zu 30 % für drei Monate ermöglichen, weil die Kriterien unklar seien und Rechtsunsicherheit sowie Willkür befürchten lassen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Neue interne Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Kürzung von Zahlungen an Grundsicherungsempfänger, wenn diese „stark ungepflegt“ bei Vorstellungsgesprächen erscheinen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Der Sozialverband VdK kritisiert die neuen Weisungen der Jobcenter zur Kürzung von Zahlungen an Grundsicherungsempfänger
  • Der VdK sieht die Weisung der Bundesagentur für Arbeit sehr kritisch
  • Die Begriffe seien unbestimmt und würden unterschiedlich ausgelegt, wodurch Rechtsunsicherheit und mögliche Willkür befürchtet werden
  • Es wird vor Folgen der fehlenden Klarheit für Mitarbeitende der Jobcenter und Leistungsbeziehende gewarnt
  • Medienreaktion ist indirekt durch das Zitat der Verbandspräsidentin Verena Bentele in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe enthalten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kürzungen der Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate bei angenommener Pflichtverletzung
  • Rechtsunsicherheit für Leistungsbeziehende und Mitarbeitende der Jobcenter wegen unbestimmter Begriffe
  • Risiko von Willkür bei Entscheidungen über Sanktionen oder Leistungskürzungen
  • Mehr Konfliktpotenzial und möglicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch uneinheitliche Auslegung
  • Belastung, weil in den Regelsätzen nur begrenzte Mittel für Bekleidung und Hygiene vorgesehen sind

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Verbandspräsidentin Verena Bentele vom Sozialverband VdK äußert sich und kritisiert die internen Weisungen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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