Politik: NRW beschließt Antidiskriminierungsgesetz
Düsseldorf () – Nordrhein-Westfalen hat an diesem Donnerstag ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Das Gesetz soll Menschen vor Benachteiligung durch staatliche Stellen schützen und Betroffenen bessere Rechte einräumen.
Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Gönül Eglence, erklärte, viele Menschen in NRW erlebten noch immer Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung.
Das neue Gesetz solle dafür sensibilisieren, Diskriminierung stoppen und den Betroffenen helfen, für ihre Gleichbehandlung einzutreten. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, die vertraulich und niedrigschwellig Konflikte klären soll.
Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Blumenrath, betonte, das Gesetz müsse rechtssicher und praxistauglich sein.
Man habe Anregungen aus einer Sachverständigenanhörung aufgenommen und einen klar definierten Anwendungsbereich sowie einen geschlossenen Katalog geschützter Merkmale geschaffen. Klargestellt wurde demnach, dass das Gesetz nicht für Polizeibeamte im Rahmen der Strafverfolgung oder im Auftrag von Gerichten gilt.
Eine Evaluation der Auswirkungen ist bis 2030 vorgesehen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Gönül Eglence, Peter Blumenrath
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Nordrhein-Westfalen, Landtag Nordrhein-Westfalen, Grünen-Fraktion, CDU-Fraktion
Wann ist das Ereignis passiert?
Donnerstag (Datum nicht erwähnt)
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Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen (Landtag Nordrhein-Westfalen)
Worum geht es in einem Satz?
Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen, das Menschen vor Benachteiligung durch staatliche Stellen schützen, Betroffenen bessere Rechte geben und u. a. eine unabhängige Ombudsstelle zur niedrigschwelligen Konfliktklärung schaffen soll.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Viele Menschen in NRW erlebten noch immer Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung oder sexuellen Orientierung durch staatliche Stellen
- Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle und Sensibilisierung sollen helfen, Diskriminierung zu stoppen und Gleichbehandlung einzufordern
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Grüne betonen Sensibilisierung und dass Diskriminierung gestoppt sowie Betroffenen geholfen werden soll
- CDU fordert rechtssicheren und praxistauglichen Gesetzesvollzug und verweist auf Übernahme von Anregungen aus einer Sachverständigenanhörung
- CDU hebt klar definierten Anwendungsbereich und geschlossenen Katalog geschützter Merkmale hervor
- CDU stellt klar, dass das Gesetz nicht für Polizeibeamte im Rahmen der Strafverfolgung oder im Auftrag von Gerichten gilt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle zur vertraulichen und niedrigschwelligen Klärung von Konflikten
- Sensibilisierung zur Beendigung von Diskriminierung durch staatliche Stellen
- Bessere Rechte und Unterstützung für Betroffene, um ihre Gleichbehandlung einzufordern
- Verankerung eines klar definierten Anwendungsbereichs sowie eines geschlossenen Katalogs geschützter Merkmale
- Einschränkung des Geltungsbereichs mit Ausnahme für Polizeibeamte im Rahmen der Strafverfolgung oder im Auftrag von Gerichten
- Evaluation der Auswirkungen bis 2030 vorgesehen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Gönül Eglence, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, wird im Artikel mit einer Stellungnahme zitiert.
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