Gesellschaftliche Reformen im Landesgesetz NRW
Düsseldorf () – Das NRW-Landeskabinett hat das erste Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes beschlossen. Es werde in dieser Woche in den Landtag eingebracht, sagte NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) am Dienstag der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nur im Stadtstaat Berlin.
„Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“, sagte Schäffer der WAZ. Sie erinnerte an das kürzlich veröffentlichte Sozio-Ökonomische Panel der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. Demnach haben etwa 13 Prozent der Menschen in Deutschland, darunter besonders viele mit Migrationshintergrund, schon Alltagsdiskriminierung erlebt.
Laut der Ministerin werde mit dem LADG eine Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geschlossen. Das AGG schützt bei privatrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei Streit mit einem Arbeitgeber, Vermieter oder einem Fitness-Studio über Diskriminierung. Wenn ein Bürger im Kontakt mit staatlichen Behörden diskriminiert werde, helfe ihm das AGG aber nicht, so Schäffer.
Sie sagte, dass mit diesem Gesetz nicht einzelne Lehrkräfte oder Polizisten an den Pranger gestellt werden sollten. Klagen gegen Diskriminierung richteten sich gegen die staatliche Institution, also zum Beispiel eine Schule oder eine Polizeibehörde.
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) in NRW und die Opposition im Landtag kritisieren das Landesantidiskriminierungsgesetz scharf. Sie warnen vor einem Generalverdacht gegenüber Beschäftigten in Behörden und vor einer unnötigen Bürokratie. Die Zahl der Diskriminierungsfälle in Behörden sei zudem so gering, dass ein solches Gesetz unnötig sei.
Besonders heftig kritisiert wird, dass künftig schon Indizien, die auf eine Diskriminierung hindeuten, ausreichen sollten, um die Beschuldigten zur Beweisführung zu zwingen, dass es keine Diskriminierung gegeben habe. Dies kehre die Beweislast um. Verena Schäffer bestreitet das: „Wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht das Gesetz eine Beweislasterleichterung vor. Indizien müssen eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen.“ Bloße Vermutungen oder pauschale Vorwürfe reichten definitiv nicht aus.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag Nordrhein-Westfalen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Verena Schäffer
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
NRW-Landeskabinett, Verena Schäffer (Grüne), Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Sozio-Ökonomisches Panel, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Deutscher Beamtenbund (DBB), Opposition im Landtag, Schule, Polizeibehörde.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Das NRW-Landeskabinett hat das erste Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes beschlossen, um Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Institutionen zu bieten, während kritische Stimmen auf mögliche Bürokratie und umgekehrte Beweislast hinweisen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Erstes Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes
- Dringlichkeit aufgrund von Alltagsdiskriminierung, insbesondere bei Personen mit Migrationshintergrund
- Schutzlücke im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Unzulänglichkeit des AGG bei staatlichen Behördendiskriminierungen
- Kritik von Deutschem Beamtenbund (DBB) und Opposition
- Diskussion über Beweislast und Bürokratie bei Diskriminierungsfällen in Behörden
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- NRW-Landeskabinett beschließt erstes Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes
- Gesetz wird diese Woche in den Landtag eingebracht
- Verena Schäffer bezeichnet Gesetz als Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung
- Sozio-Ökonomisches Panel zeigt hohe Alltagsdiskriminierung, besonders bei Menschen mit Migrationshintergrund
- Gesetz schließt Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Klagen richten sich gegen staatliche Institutionen, nicht Einzelpersonen
- Deutscher Beamtenbund und Opposition kritisieren Gesetz scharf
- Warnung vor Generalverdacht und Bürokratie
- Kritik an Beweislastumkehr, indem Indizien zur Diskriminierung genügen sollen
- Schäffer betont, dass Beweislasterleichterung keine pauschalen Vorwürfe zulässt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einführung des ersten Antidiskriminierungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen
- Schließung einer Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Erhöhung des Schutzes vor Diskriminierung in staatlichen Institutionen
- Mögliche Erhöhung der Klagen gegen staatliche Institutionen
- Kritik und Warnung vor Generalverdacht gegenüber Behördenmitarbeitern
- Diskussion über die Beweislastumkehr bei Diskriminierungsverdacht
- Mögliche Bürokratisierung durch das neue Gesetz
- Hinweis auf geringe Zahl von Diskriminierungsfällen in Behörden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer zitiert, die das Antidiskriminierungsgesetz als "Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung" bezeichnet.
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