Politik in Schwerin: Femizide im Strafrecht
Schwerin () – Der Bundesrat hat einem Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt, der vorsieht, Femizide künftig als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht zu erfassen. Das hat das Justiz- und Gleichstellungsministerium in Schwerin mitgeteilt.
Die Länder Hamburg und Niedersachsen hatten den Antrag unterstützt.
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erklärte, es sei ein wichtiger Tag für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Femizide, also Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind, würden nun explizit im Strafrecht benannt.
Die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches zu vorsätzlichen Tötungsdelikten sollen überarbeitet werden. Ziel sei es, die besondere Qualität dieses Unrechts sichtbar zu machen, was Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.
Bernhardt betonte, Femizide seien Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Herrschaftsvorstellungen.
Eine Studie aus dem Jahr 2025 habe gezeigt, dass der Partnerinnenfemizid die häufigste Form sei, oft im Zusammenhang mit einer Trennung. Die strafrechtliche Bewertung solcher Taten sei bislang nicht einheitlich erfolgt, vergleichbare Fälle würden teils als Mord, teils als Totschlag eingeordnet.
Dies müsse im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 10.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Jacqueline Bernhardt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesrat, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Justiz- und Gleichstellungsministerium, Strafgesetzbuch, Deutschland (Hamburg und Niedersachsen sind Bundesländer), Jacqueline Bernhardt
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum:10.07.2026 (Bundesratssitzung)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Schwerin, Hamburg, Niedersachsen, Bundesrat (Berlin)
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesrat hat am 10.07.2026 einem Entschließungsantrag Mecklenburg-Vorpommerns zugestimmt, der vorsieht, Femizide künftig als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht zu erfassen und dafür unter anderem die §§ 211 und 212 StGB zu überarbeiten, um die besondere Qualität dieses Unrechts sichtbar zu machen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern zur Erfassung von Femiziden als eigenständiges Tatmotiv im Strafrecht
- Unterstützung des Antrags durch die Länder Hamburg und Niedersachsen
- Forderungen von Expertinnen und Experten zur Überarbeitung der Paragrafen 211 und 212 StGB zur besseren Sichtbarmachung der besonderen Qualität des Unrechts
- Studie aus dem Jahr 2025 zum häufigen Partnerinnenfemizid, oft im Zusammenhang mit Trennungen
- Bisher nicht einheitliche strafrechtliche Bewertung vergleichbarer Fälle (teils als Mord, teils als Totschlag)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die Zustimmung des Bundesrates
- In dem Text gibt es nur Aussagen der Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt sowie den Hinweis auf Unterstützung durch Hamburg und Niedersachsen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Strafrechtliche Erfassung von Femiziden als eigenständiges Tatmotiv
- Überarbeitung der Paragraphen 211 und 212 im Strafgesetzbuch für vorsätzliche Tötungsdelikte
- Sichtbarmachung der besonderen Qualität dieses Unrechts im Strafrecht
- Vereinheitlichung der strafrechtlichen Bewertung bei Femiziden, insbesondere bei Partnerinnenfemiziden im Zusammenhang mit Trennungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja – Justiz- und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erklärte, es sei ein wichtiger Tag für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.
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