Koalition will "Femizide" härter bestrafen

Politik in Berlin: Femizide und Gesetzesänderungen

() – und SPD wollen sogenannte „Femizide“ härter bestrafen. „Der strafrechtliche Schutz von Frauen muss konsequent verbessert werden“, sagte der Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ für deren Mittwochausgabe.

„Die hohe Zahl an Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts verlangt eine klare und wirksame gesetzgeberische Antwort.“ Zuvor hatten SPD-Rechtspolitiker in einer „Schweriner Erklärung“ eine „angemessene Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers“ gefordert.

Dem Lagebericht des Bundeskriminalamts zufolge wurden 2024 insgesamt 308 Frauen und Mädchen getötet, 191 davon durch einen Menschen aus ihrem näheren Umfeld. Zwar wollen jetzt beide Koalitionspartner den Mordparagraf im Strafgesetzbuch erweitern – aber auf unterschiedliche Art und Weise. Die SPD will den Frauenhass und das patriarchale Besitzdenken hinter Femiziden zum Mordmerkmal machen. Die Union hingegen würden den Rahmen gern weiten. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte sie einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der als neues Mordmerkmal im Strafgesetzbuch die „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ vorsah.

Damit ließen sich nicht nur Taten gegen Frauen, sondern auch gegen Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen leichter bestrafen. Dieser Gesetzentwurf bleibe für die Union „der Maßstab“, sagte jetzt der CDU-Rechtspolitiker Plum. Denn dieser Ansatz sei „rechtssystematisch stimmig, praxistauglich und umfassend“. Er schütze „neben Frauen , ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen konsequenter vor tödlicher Gewalt“.

Die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge widerspricht Plum jedoch vehement. Zwar würden gerade koalitionsinterne Gespräche stattfinden, da das Thema sowohl für die SPD als auch für die Union Priorität habe. „Der Gesetzentwurf der Union wird dabei aber nicht die Gesprächsgrundlage sein“, sagte Wegge der SZ. „Aus unserer Sicht sollte ein neues Mordmerkmal den Unwert beschreiben, der hinter der Tat liegt. Das ist im Fall von Femiziden zum Beispiel das Besitzdenken von Männern gegenüber ihrer Frau.“ Ziel sei es, noch in diesem Jahr in der zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

Das Thema war bereits Gegenstand der Koalitionsverhandlungen. Damals wurde aber nicht festgelegt, wie das Strafgesetzbuch genau geändert werden soll. Das Bundesjustizministerium teilte der SZ am Mittwoch auf Anfrage lediglich mit, dass es derzeit „prüfe“, wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags „am besten umgesetzt werden“ können. Näheres dazu könne man noch nicht mitteilen. Außerdem wurde auf frühere Äußerungen von Justizministerin Hubig verwiesen. Darin hatte die Ministerin vor einem „Schnellschuss“ gewarnt und darauf verwiesen, dass Femizide schon jetzt als Mord bestraft werden könnten.

Der Deutsche Richterbund (DRB) zeigte sich am Mittwoch ebenfalls zurückhaltend. „Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt muss der Rechtsstaat mit aller Konsequenz entgegentreten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der SZ. „Mit Strafverschärfungen allein ist es dabei aber nicht getan.“ Für Tötungsdelikte sehe „das Strafrecht schon heute schwerste Strafen vor“. Für einen besseren Schutz brauche „es in erster Linie präventive Ansätze und eine effektive Strafverfolgung, die Täter schnell und mit abschreckenden Urteilen zur Rechenschaft zieht“. Es dürfe deshalb „nicht sein, dass chronisch unterbesetzte Staatsanwaltschaften Verfahren immer öfter einstellen müssen, weil sie mit ihren steil steigenden Fallzahlen nicht mehr Schritt halten können“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Union, SPD, Bundeskriminalamt, CDU, Carmen Wegge, Deutscher Richterbund (DRB), Justizministerium, Hubig

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die genannten Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Schwerin.

Worum geht es in einem Satz?

Union und SPD streben an, Femizide strenger zu bestrafen, wobei sie unterschiedliche Ansätze verfolgen: Die SPD möchte das Frauenhass und patriarchales Besitzdenken als Mordmerkmale im Strafrecht verankern, während die Union einen breiteren Rahmen vorschlägt, um nicht nur Frauen, sondern auch andere vulnerabile Gruppen besser zu schützen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Hohe Zahl an Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts
  • Forderung nach einem bessern strafrechtlichen Schutz für Frauen
  • Vorschläge zur Änderung des Mordparagrafen im Strafgesetzbuch
  • Unterschiede in den Ansätzen von Union und SPD
  • Erwähnung von Femiziden im Lagebericht des Bundeskriminalamts
  • Koalitionsinterne Gespräche zur Thematik
  • Frühere Diskussionen während Koalitionsverhandlungen
  • Warnung vor hastigen Entscheidungen durch Justizministerin Hubig
  • Rückhalt des Deutschen Richterbundes zur Thematik
  • Notwendigkeit präventiver Ansätze und effektiver Strafverfolgung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Union und SPD fordern härtere Bestrafungen für Femizide
  • Martin Plum (Unionsfraktion) betont den notwendigen strafrechtlichen Schutz von Frauen
  • SPD-Rechtspolitiker fordern Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund sexueller Orientierung
  • 2024 wurden 308 Frauen und Mädchen getötet, 191 durch Personen aus ihrem Umfeld
  • SPD möchte Frauenhass und patriarchales Besitzdenken als Mordmerkmal einführen
  • Union will den Rahmen für Mordparagraf erweitern
  • Union hat bereits Gesetzentwurf zur "Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" eingebracht
  • SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge widerspricht Plum und sagt, Unionsgesetzentwurf sei keine Basis für Gespräche
  • Koalitionsverhandlungen beinhalteten das Thema Femizide ohne konkrete Änderungen am Strafgesetzbuch
  • Bundesjustizministerium prüft Umsetzung des Koalitionsvertrags
  • Justizministerin Hubig warnt vor Schnellschüssen
  • Deutscher Richterbund fordert zusätzlich präventive Ansätze und effektive Strafverfolgung.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Härtere Bestrafung von Femiziden
  • Verbesserter strafrechtlicher Schutz für Frauen
  • Erweiterung des Mordparagrafen im Strafgesetzbuch
  • Unterschiede in den Vorschlägen von Union und SPD
  • Ziel einer gemeinsamen Lösung innerhalb der Koalition
  • Notwendigkeit präventiver Ansätze zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Effektive Strafverfolgung gefordert
  • Bedenken hinsichtlich der Überlastung der Staatsanwaltschaften

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Martin Plum, der Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, fordert eine konsequente Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Frauen.

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