Wirtschaftliche Folgen der EU-Gesetzgebung in Brüssel
Brüssel () – Die Europäische Kommission schätzt die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen geplanter Gesetze offenbar nur selten ab und missachtet damit ihre eigenen Regeln.
Im vergangenen Jahr brachte die Brüsseler Behörde 123 Richtlinien und Verordnungen auf den Weg und nahm mehr als 1.000 technische Rechtsakte an – erstellte aber nur 25 sogenannte „Impact Assessments“, wie eine bisher unveröffentlichte Untersuchung des Wirtschaftsverbands Gesamtmetall zeigt, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
„Folgenabschätzungen von geplanten Gesetzen sind gerade in der EU nötig und sinnvoll, denn es sind ja 27 verschiedene Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten betroffen“, sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall. Oft würden auch grenzüberschreitende oder den gesamten Binnenmarkt betreffende Regelungen erlassen. „Deshalb ist der laxe Umgang mit den Folgenabschätzungen auf EU-Ebene verwunderlich, falsch und gefährlich“, so Zander.
Brüsseler Beamte verteidigten das Vorgehen. Die Zahl von 25 Folgenabschätzungen solle nicht mechanisch mit der Zahl aller Rechtsakte der Kommission verglichen werden, sagte ein Sprecher der Behörde. Denn die große Mehrheit der Vorschriften regele bloß technische Details und verursache keine Belastungen. Vollständige Folgenabschätzungen seien hier unnötig. Sie würden dort erstellt, wo politische Entscheidungen zu treffen seien und mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen zu rechnen sei.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gebäude der EU-Kommission (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Oliver Zander.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Europäische Kommission, Gesamtmetall.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Brüssel
Worum geht es in einem Satz?
Die Europäische Kommission vernachlässigt anscheinend die Abklärung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Gesetzesvorschläge, da von 123 erarbeiteten Richtlinien und Verordnungen nur 25 eine Folgenabschätzung erhielten, was laut dem Wirtschaftsverband Gesamtmetall als unzureichend und problematisch gilt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Unzureichende Folgenabschätzungen durch die Europäische Kommission
- Hohe Anzahl an erlassenen Richtlinien und Verordnungen
- Geringe Anzahl an erstellten "Impact Assessments"
- Unterschiedliche Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten
- Notwendigkeit von Folgenabschätzungen für grenzüberschreitende Regelungen
- Kritik vom Wirtschaftsverband Gesamtmetall
- Verteidigung des Vorgehens durch Brüsseler Beamte
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben:
- Wirtschaftsverband Gesamtmetall kritisiert mangelnde Folgenabschätzungen
- Oliver Zander nennt laxen Umgang mit Folgenabschätzungen verwunderlich und gefährlich
- Brüsseler Beamte verteidigen das Vorgehen der Kommission
- Unterscheidung zwischen technischen Rechtsakten und wichtigen politischen Entscheidungen
- Folgenabschätzungen nur bei signifikanten Auswirkungen erforderlich
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mangelnde Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Auswirkungen
- Unzureichende Rechtsakte und Richtlinien
- Fehlende Transparenz in der Gesetzgebungsprozesse
- Risiko von Konflikten zwischen unterschiedlichen Rechtsordnungen
- Gefahr von negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt
- Erhöhung von Unsicherheit unter den Mitgliedstaaten
- Potenzial für ineffiziente oder unzureichende Regelungen
- Verlust von Vertrauen in die EU-Kommission
- Mangelnde Vorbereitung auf politische Entscheidungen mit bedeutenden Folgen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Oliver Zander, dem Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, zitiert, der die Notwendigkeit von Folgenabschätzungen in der EU betont.
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