Politik: Apothekenreform im Bundestag beschlossen
Berlin () – Der Bundestag hat die Apothekenreform der Bundesregierung beschlossen. Das entsprechende Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz erzielte am Freitag im Parlament die nötige Mehrheit.
Ziel des Gesetzes ist es, Apotheken wirtschaftlich zu stärken und mit mehr Befugnissen auszustatten, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Regierungsentwurf. Man wolle verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.
Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden.
Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst.
Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 22.05.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine konkreten vollständigen Namen von Personen genannt. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Bundestag, Bundesregierung.
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Das beschriebene Ereignis fand am 22.05.2026 statt.
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet, sind: Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundestag hat die Apothekenreform beschlossen, um die wirtschaftliche Situation kleinerer und ländlicher Apotheken zu verbessern, ihre Befugnisse zu erweitern, Bürokratie abzubauen und die pharmazeutische Expertise besser in die Gesundheitsversorgung einzubringen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Fachpersonalmangel in Apotheken
- Strukturwandel im Apothekenmarkt
- Sinkende Wirtschaftlichkeit kleinerer und ländlicher Apotheken
- Ziel der Stärkung inhabergeführter Apotheken
- Bedarf an verbesserter Gesundheitsversorgung der Bevölkerung
- Abbau von Bürokratie und Stärkung der Eigenverantwortung der Apotheker
- Notwendigkeit zur Eröffnung von Zweigapotheken in unterversorgten Regionen
- Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle für Apothekenleitungen
- Erprobung neuer Regelungen für PTA in ländlichen Apotheken
- Umgang mit Notdiensten und Finanzierung durch den Nacht- und Notdienstfonds
- Erweiterung der Impf- und Testmöglichkeiten in Apotheken
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Stärkung der wirtschaftlichen Situation von Apotheken
- Verbesserte Befugnisse für Apotheken
- Erweiterung des Versorgungsangebots für die Bevölkerung
- Abbau von Bürokratie
- Stärkung der Eigenverantwortung der Apotheker
- Erleichterte Gründerbedingungen für Zweigapotheken
- Flexiblere Arbeitszeitmodelle für Filial- und Zweigapotheken
- Erprobung der Vertretung durch pharmazeutisch-technische Assistenten
- Bezuschussung von Teilnotdiensten
- Erlaubnis für Apotheken, Impfungen durchzuführen
- Ausweitung der Vergütungsverhandlungen
- Ermöglichung von Schnelltests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen
- Teilweise Aufhebung des Arztvorbehalts
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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