Wirtschaftliche Entlastung für Unternehmen in Hessen
Wiesbaden () – Das Land Hessen hat eine deutliche Entlastung für Unternehmen angekündigt, die im Rahmen des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe mit Rückforderungen konfrontiert sind. Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am Freitag mitteilte, sollen rund 66.400 Fälle von einer generellen und rechtssicheren Erleichterung profitieren.
Insgesamt sollen die Betriebe um rund 66 Millionen Euro entlastet werden.
Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass bei rund 62.000 noch offenen Fällen verfügbare betriebliche Eigenmittel nicht mehr fördermindernd angerechnet werden. Zudem gelten im Förderzeitraum tatsächlich geleistete Darlehenstilgungen künftig als förderfähige Ausgaben.
Auch für etwa 1.100 laufende Klageverfahren sollen die Erleichterungen im Wege einvernehmlicher Einigungen berücksichtigt werden. In rund 3.262 Fällen, in denen es Überschneidungen zwischen der Corona-Soforthilfe und der Überbrückungshilfe I gibt, wird der Anrechnungsbetrag aus der Überbrückungshilfe die Rückzahlungspflicht reduzieren.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori betonte, dass die neuen Regelungen die damalige tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen präziser erfassen. „Wir gehen diesen Weg, nicht, weil wir es müssen, sondern, weil er richtig ist“, sagte Mansoori.
Die Lösung sei gerecht, da diejenigen, die die Hilfen grundlos oder wider besseren Wissens beantragt hätten, weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet blieben. Der Bund beteiligt sich finanziell an der Entlastung mit rund 37 Millionen Euro, das Land trägt etwa 20 Millionen Euro.
Die Umsetzung erfolgt über das Regierungspräsidium Kassel, das die Unternehmen informieren wird.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Kaweh Mansoori.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori, Bund, Regierungspräsidium Kassel
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Wiesbaden, Hessen, Kassel
Worum geht es in einem Satz?
Hessen kündigt an, dass etwa 66.400 Unternehmen durch neue Regelungen zur Corona-Soforthilfe um rund 66 Millionen Euro entlastet werden, indem Eigenmittel nicht mehr fördermindernd angerechnet und Darlehenstilgungen als förderfähige Ausgaben gelten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen
- Einführung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen
- Rückmeldungen und Rückforderungen aus diesen Hilfen
- Anzahl der betroffenen Betriebe und offene Fälle
- Ziel der Neuregelungen: Entlastung der Unternehmen
- Vorgeschichte und Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Firmen
- Einvernehmliche Einigungen in laufenden Klageverfahren
- Bundes- und Landesfinanzierung der Entlastungsmaßnahmen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
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- Rund 66.400 Fälle profitieren von Erleichterungen
- Entlastung in Höhe von rund 66 Millionen Euro
- Verfügbare betriebliche Eigenmittel werden nicht mehr angerechnet
- Darlehenstilgungen gelten als förderfähige Ausgaben
- Erleichterungen für etwa 1.100 laufende Klageverfahren
- Anrechnungsbetrag aus Überbrückungshilfe reduziert Rückzahlungspflicht
- Anpassung der Regelungen erfasst tatsächliche wirtschaftliche Lage präziser
- Bundesbeteiligung von rund 37 Millionen Euro
- Landesbeteiligung von etwa 20 Millionen Euro
- Umsetzung durch das Regierungspräsidium Kassel
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori zitiert, der betont, dass die neuen Regelungen die wirtschaftliche Lage der Unternehmen präziser erfassen.
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