Gesellschaft: Verurteilung eines syrischen Staatsbürgers in Düsseldorf
Düsseldorf () – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 23-jährigen Syrer wegen versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Angeklagte Mamdouh A. hatte über den Messenger-Dienst Telegram mit einem mutmaßlichen Mitglied des Islamischen Staates (IS) kommuniziert und den sogenannten Treueeid auf den Anführer der Organisation geleistet.
Ziel war nach Überzeugung des Gerichts die Aufnahme in den IS. Allerdings konnte weder eine tatsächliche Eingliederung in die Organisation noch die Identität des Chatpartners als IS-Mitglied zweifelsfrei festgestellt werden, sodass es bei einer Versuchsstrafbarkeit blieb.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und nicht dschihadistisch radikalisiert ist. Es habe sich um eine kurze, abgeschlossene Episode gehandelt, die anderweitig motiviert gewesen sei.
Zudem hatte der 23-Jährige bereits rund neun Monate Untersuchungshaft verbüßt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Mamdouh A.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberlandesgericht Düsseldorf, Islamischer Staat (IS)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 23-jährigen Syrer wegen versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, nachdem er über Telegram mit einem mutmaßlichen IS-Mitglied kommuniziert hatte, jedoch keine tatsächliche Bindung an die Organisation nachgewiesen werden konnte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kommunikation über Telegram mit mutmaßlichem IS-Mitglied
- Leistung des Treueids auf den IS-Anführer
- Absicht, in den IS aufgenommen zu werden
- Keine klare Identifikation des Chatpartners als IS-Mitglied
- Fehlende tatsächliche Eingliederung in die Organisation
- Angeklagter ist nicht vorbestraft
- Keine dschihadistische Radikalisierung
- Kurzfristige, abgeschlossene Episode
- Andere Motivationen für das Verhalten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten
- Strafe zur Bewährung ausgesetzt
- Keine vorangegangene Vorstrafe
- Keine dschihadistische Radikalisierung festgestellt
- Kurze, abgeschlossene Episode
- Neun Monate Untersuchungshaft verbüßt
- Urteil ist rechtskräftig
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Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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