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Düsseldorfer Gericht verurteilt marokkanischen Spion zu Bewährungsstrafe
Düsseldorf () – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 32-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht teilte mit, der Mann habe seit Januar 2022 für den marokkanischen Geheimdienst DGED Informationen über zwei in Deutschland lebende Anhänger der oppositionellen Hirak-Bewegung geliefert.
Nach den Erkenntnissen des Gerichts übergab der Verurteilte die Informationen an seinen Mittelsmann Mohamed A., der sie weiter an den marokkanischen Geheimdienst leitete.
Mohamed A. war bereits im August 2023 vom gleichen Gericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Der jetzt Verurteilte war erst nach seiner Festnahme in Spanien im Dezember 2024 und Auslieferung nach Deutschland vor Gericht gestellt worden.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten, aber auch seine Vorstrafen und den Umstand, dass er Informationen über ehemalige Vertraute weitergegeben hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Generalbundesanwalt kann binnen einer Woche Revision einlegen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Botschaft von Marokko (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen, die im Artikel vorkommen, sind: Mohamed A.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberlandesgericht Düsseldorf, marokkanischer Geheimdienst DGED, Hirak-Bewegung, Mohamed A., Generalbundesanwalt.
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist von Januar 2022 bis Dezember 2024.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf, Spanien
Worum geht es in einem Satz?
Ein 32-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, da er seit Januar 2022 für den marokkanischen Geheimdienst DGED Informationen über Anhänger der oppositionellen Hirak-Bewegung in Deutschland gesammelt und übermittelt hatte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund des Ereignisses ist, dass der verurteilte marokkanische Staatsangehörige Informationen über in Deutschland lebende Anhänger der oppositionellen Hirak-Bewegung an den marokkanischen Geheimdienst DGED weitergegeben hat. Dies geschah innerhalb eines Kontextes politischer Repression und Überwachung von Oppositionellen durch Marokko, das die Aktivitäten seiner Kritiker im Ausland zu unterdrücken versucht.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf einen marokkanischen Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt hat. Es wird nicht spezifisch auf die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien eingegangen, jedoch wird erwähnt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Revision durch den Generalbundesanwalt möglich ist.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung, Übermittlung von Informationen an den marokkanischen Geheimdienst, Verurteilung des Mittelsmanns Mohamed A. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, Festnahme in Spanien, Auslieferung nach Deutschland, Berücksichtigung des Geständnisses bei der Strafzumessung, Vorstrafen des Angeklagten.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine spezifische Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Bezug auf das Urteil gegen den marokkanischen Staatsangehörigen wiedergegeben.
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