Terrorismusbekämpfung in Düsseldorf: Urteil gefällt
Düsseldorf () – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwei Syrer wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Mohammad A. erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, während Asmael K. zu sechs Jahren verurteilt wurde.
Beide Angeklagte, syrische Staatsangehörige, wurden vom Vorwurf der Kriegsverbrechen freigesprochen.
Der Generalbundesanwalt hatte ursprünglich eine höhere Strafe gefordert, während die Verteidigung Freisprüche beantragt hatte. Mohammad A. war laut Gericht ein Anführer des Islamischen Staats (IS) im Stadtteil Al-Asali in Damaskus, während Asmael K. als Kämpfer einer Spezialeinheit des IS tätig war.
Beide schlossen sich 2013 der terroristischen Vereinigung an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt können innerhalb einer Woche Revision einlegen. Das schriftliche Urteil wird in einigen Wochen erwartet und soll dann in die Rechtsprechungsdatenbank eingestellt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Mohammad A., Asmael K.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberlandesgericht Düsseldorf, Islamischen Staats (IS), Generalbundesanwalt, Verteidigung, Rechtsprechungsdatenbank
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwei Syrer wegen ihrer Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat zu Freiheitsstrafen von sieben und sechs Jahren verurteilt, während sie des Vorwurfs der Kriegsverbrechen freigesprochen wurden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
- Beitritt zum Islamischen Staat (IS) im Jahr 2013
- Anführerposition von Mohammad A. im Stadtteil Al-Asali, Damaskus
- Tätigkeit von Asmael K. als Kämpfer einer Spezialeinheit des IS
- Vorwurf der Kriegsverbrechen gegen beide Angeklagte wurde fallengelassen
- Ermittlungen und Verfahren durch den Generalbundesanwalt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mohammad A. erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren
- Asmael K. erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
- Möglichkeit zur Revision durch Angeklagte und Generalbundesanwalt
- Schriftliches Urteil wird in einigen Wochen erwartet
- Urteil wird in die Rechtsprechungsdatenbank eingestellt
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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