Gesundheitliche Folgen von Impfungen in Hamm
Hamm () – Das Oberlandesgericht Hamm hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts in einem Verfahren um behauptete Gesundheitsschäden nach einer Corona-Schutzimpfung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Kläger macht geltend, nach einer Impfung mit dem Präparat der beklagten Herstellerin unter Post-Covid-Symptomen zu leiden.
Er verlangt unter anderem Auskunft über Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, da der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen nicht hinreichend dargelegt habe.
Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts sah dies nun anders.
Nach seiner Auffassung genügt es für einen Auskunftsanspruch nach dem Arzneimittelgesetz, wenn die vorgetragenen Tatsachen die Ursächlichkeit des Arzneimittels für den Schaden plausibel erscheinen lassen. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit sei nicht erforderlich.
Der Vortrag des Klägers gehe über einen bloßen unbestimmten Verdacht hinaus, sodass der Fall nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden muss.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt. Es wird lediglich von „dem Kläger“ und „der beklagten Herstellerin“ gesprochen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
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Worum geht es in einem Satz?
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des Landgerichts aufgehoben, das eine Klage auf Schadensersatz und Auskunft zu Gesundheitsschäden nach einer Corona-Impfung abgewiesen hatte, und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kläger leidet nach Corona-Schutzimpfung unter Post-Covid-Symptomen
- Forderung nach Auskunft über Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs
- Klage zunächst abgewiesen aufgrund nicht ausreichender Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen
- Oberlandesgericht bemängelt vorherige Bewertung der Ursächlichkeit des Arzneimittels für den Schaden
- Auskunftsanspruch nach Arzneimittelgesetz erfordert nur plausible Tatsachen, keine überwiegende Wahrscheinlichkeit nötig
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Rückweisung der Sache zur erneuten Verhandlung
- Möglichkeit von Auskunft über Wirkungen und Nebenwirkungen
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- Verhandlung vor dem Landgericht notwendig
- Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bleibt bestehen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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