Gesellschaft: Gesetzesänderungen zu Femiziden in Berlin
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafgesetzbuch mit Blick auf sogenannte „Femizide“ und geschlechtsspezifische Tötungen präzisieren. Dafür soll der Mord-Paragraf erweitert werden.
„Wir haben einen guten Weg gefunden deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden“, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.
Zwar könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein. Doch in der Rechtsprechung gebe es immer noch diese Entscheidungen, „na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen“, so Hubig. Das wolle man nun durch eine Klarstellung im Gesetz ändern, sodass auch Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven als Mord bewertet werden könnten.
Damit würde sich auch das Strafmaß ändern. Denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes könne der Täter „eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen“, so die Bundesjustizministerin. Beim Totschlag sei nur eine begrenzte Strafe möglich, zum Beispiel auf „zehn, zwölf Jahre, wo dann klar ist, spätestens danach ist auch die Entlassung“.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Polizeiabsperrung am 05.05.2026
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Bild am Sonntag
Wann ist das Ereignis passiert?
05.05.2026
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Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Klarstellung im Strafgesetzbuch, um geschlechtsspezifische Tötungen, sogenannte "Femizide", als Mord zu klassifizieren und somit die entsprechenden Strafmaße zu erhöhen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunahme von Femiziden und geschlechtsspezifischen Tötungen
- Kritik an der bisherigen rechtlichen Bewertung von Mord und Totschlag
- Unzureichende Bestrafung bei Tötungen aus Eifersucht oder Besitzdenken
- Forderung nach rechtlicher Klarheit und Anpassungen im Strafgesetzbuch
- Empörende Gerichtsurteile, die minderjährige Schuldigsprechungen ermöglichen
- Gesellschaftliches Bewusstsein für genderbasierte Gewalt wächst
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Strafgesetzbuch für Femizide präzisieren
- Mord-Paragraf soll erweitert werden
- Tötungen wegen Geschlechts sollen als Mord verurteilt werden
- Es gibt aktuelle Probleme mit der Rechtsprechung bezüglich Eifersucht und vermindeter Schuldfähigkeit
- Gesetzesänderung soll Klarheit und strengere Strafen schaffen
- Mord kann zu lebenslanger Freiheitsstrafe führen, Totschlag hat begrenzte Strafen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Präzisierung des Strafgesetzbuches
- Erweiterung des Mord-Paragrafen
- Verurteilung von Tätern, die aus geschlechtsspezifischen Motiven handeln, als Mörder
- Änderung des Strafmaßes bei Mordverurteilung
- Möglichkeit lebenslanger Freiheitsstrafe bei Mord
- Begrenzte Strafe bei Totschlag, z.B. zehn bis zwölf Jahre
- Risiko der Entlassung nach abgesessener Totschlagstrafe
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert, die sich für eine Präzisierung des Strafgesetzbuchs in Bezug auf Femizide und geschlechtsspezifische Tötungen ausspricht.
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