Justizministerin mahnt zu Vorsicht bei Anpassung des Mordparagrafen
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Politik Berlin: Femizid-Gesetzgebung unter Diskussion
Berlin () – Bundesjustizministern Stefanie Hubig (SPD) mahnt zur Vorsicht bei der geplanten Anpassung der Gesetzgebung für die Bestrafung sogenannter Femizide.
„Eine Änderung des Mordparagrafen ist anspruchsvoll, das ist ein bisschen wie eine OP am offenen Herzen“, sagte Hubig dem „Focus“. „Zum geltenden Mordbestand gibt es eine ausgefeilte, über Jahrzehnte entwickelte Rechtsprechung. Jede Änderung des Gesetzes will gut überlegt sein, damit sie nicht das Gegenteil bewirkt von dem, was beabsichtigt ist.“
Wenn ein Mann eine Frau töte, nur weil sie sich von ihm getrennt hat, könne das schon heute als Mord bestraft werden, sagte die SPD-Politikerin. „Das ist auch richtig so: Wer aus männlichem Besitzdenken tötet, muss hart bestraft werden.“
Auf die Ausarbeitung eines neuen Mordmerkmales mit Blick auf Femizide haben sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen geeinigt. „Unser Staat muss mehr tun, um Femizide zu verhindern“, so Hubig. „Deshalb werden wir die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz einführen. Und deshalb werden wir das Strafrecht da ändern, wo es notwendig ist, um Frauen besser zu schützen.“
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warnt vor vorschnellen Änderungen im Mordparagrafen zur Bestrafung von Femiziden und betont die Notwendigkeit gut überlegter gesetzlicher Anpassungen zum Schutz von Frauen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Diskussion über Femizide
Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD
Anliegen zum besseren Schutz von Frauen
Notwendigkeit einer Gesetzesänderung im Mordparagrafen
Besorgnis über die Auswirkungen einer Gesetzesänderung
Vorhandene Rechtsprechung zum Mordbestand
Beispiel: Mord aus männlichem Besitzdenken
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Politik hat die Notwendigkeit zur Anpassung der Gesetzgebung betont
Hubig warnt vor vorschnellen Veränderungen des Mordparagrafen
Koalition aus Union und SPD plant neue Regelungen für Femizide
Einführung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz angestrebt
Ziel ist besserer Schutz für Frauen
Mord wird bereits bei Trennungstraumata als solcher bestraft
Welche Konsequenzen werden genannt?
Mahnung zur Vorsicht bei Gesetzesänderungen
Komplexität der Änderungen des Mordparagrafen
Risiko von gegenteiligen Effekten bei unüberlegten Änderungen
Einigung auf neue Mordmerkmale für Femizide
Einführung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz
Ziel, Frauen besser zu schützen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert, in der sie zur Vorsicht bei der geplanten Gesetzesanpassung für die Bestrafung von Femiziden mahnt.