Koalition will Vermieter an Heizungskosten beteiligen

Koalition will Vermieter an Heizungskosten beteiligen

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Politik: Reform des Heizungsgesetzes in Berlin

Berlin () – Die Koalition will mit der Reform des „Heizungsgesetzes“ auch eine sogenannte „Kostenbremse“ für Mieter einführen – Vermieter müssen demnach unter bestimmten Umständen einen Teil der Heizkosten übernehmen.

Wie Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag sagte, werde es für Vermieter zwar weiter eine Wahlfreiheit geben, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung gehe, bei neuen Heizungen mit Energie aus fossilen Quellen müsse er sich dann aber an den laufenden Heizkosten beteiligen.

Vermieter sollen demnach in einem solchen Fall die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit“, sagte Hubig.

Wenn in bestehenden Wohngebäuden eine Öl- oder Gasheizung ausgetauscht wird, soll außerdem ab Anfang 2029 eine vierstufige sogenannte „Biotreppe“ gelten. Das bedeutet, dass nach und nach eine ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben ist. Bei den ersten drei Stufen sollen sich Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe teilen. Die Regelung soll auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gelten.

Um den Anteil der biogenen Brennstoffe korrekt zu bemessen, soll es außerdem eine verlässliche Informationspflicht der Lieferanten gegenüber den Kunden geben. Hintergrund sei, dass die biogenen Brennstoffe nicht „quersubventioniert“ werden sollen, damit der vom Vermieter zu tragende Anteil nicht „kleingerechnet“ wird.

Die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte sollen ab 2028 hälftig zwischen Mieter/Vermieter aufgeteilt werden. Mieter von Wohnungen in Nicht-Wohngebäuden sollen „auf vergleichbarem Niveau geschützt“ werden. Man werde im parlamentarischen Verfahren eine pragmatische Regelung ausarbeiten, „die die unterschiedlichen Gegebenheiten bei Nicht-Wohngebäuden berücksichtigt und eine umsetzbare Abgrenzung zwischen Brennstoff-Verbrauch zu Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken wahrt“, wie es hieß.

Für neu zu errichtende Wohnungen, für die die Bauantragsstellung vor dem Kabinettstermin erfolgte, soll ein Bestandsschutz gelten. In 2036 sollen die neuen Regeln hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung evaluiert werden.

Selbstversorgende Mieter, beispielsweise in Einfamilienhäusern oder bei Gasetagenheizungen, sollen in Höhe der Kostentragungspflichten des Vermieters einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter bekommen. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit im Ortsvergleich niedrigen Mieten soll ebenfalls noch im parlamentarischen Verfahren ausgearbeitet werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Heizungsrohre (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

SPD, Justizministerium

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Koalition plant eine Reform des "Heizungsgesetzes", die Vermieter verpflichtet, unter bestimmten Umständen einen Teil der Heizkosten zu übernehmen und eine schrittweise Umstellung auf biogene Brennstoffe bis 2029 einzuführen, um Mieter finanziell zu entlasten und ökologische Standards zu fördern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Reform des "Heizungsgesetzes"
  • Einführung einer "Kostenbremse" für Mieter
  • Vermieter sollen Heizkosten übernehmen
  • Wahlfreiheit für Vermieter beim Heizungseinbau
  • Beteiligung an Kosten für fossile Energiequellen
  • Einführung einer vierstufigen "Biotreppe"
  • Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern
  • Informationspflicht der Lieferanten
  • Schutz von Mietern in Nicht-Wohngebäuden
  • Bestandsschutz für neu errichtete Wohnungen
  • Erstattungsanspruch für selbstversorgende Mieter
  • Ausarbeitung einer Härtefallklausel

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Reform des "Heizungsgesetzes" inkludiert eine "Kostenbremse" für Mieter
  • Vermieter müssen unter bestimmten Umständen Heizkosten übernehmen
  • Wahlfreiheit für Vermieter beim Einbau neuer Heizungen bleibt erhalten
  • Vermieter tragen die Hälfte der Netzentgelte, CO2-Preise und Kosten für biogene Kraftstoffe
  • Einführung einer vierstufigen "Biotreppe" ab 2029 beim Austausch von Öl- oder Gasheizungen
  • Mieter und Vermieter teilen sich Kosten für Bio-Brennstoffe zur Hälfte
  • Informationspflicht der Lieferanten zur korrekten Bemessung biogener Brennstoffe
  • Ab 2028 Aufteilung der CO2-Kosten und Gasnetzentgelte zwischen Mieter und Vermieter
  • Schutz der Mieter in Nicht-Wohngebäuden auf vergleichbarem Niveau
  • Bestandsschutz für neu zu errichtende Wohnungen mit früherem Bauantrag
  • Evaluation der neuen Regeln bezüglich Verteilungswirkung bis 2036
  • Erstattungsanspruch für selbstversorgende Mieter gegenüber Vermieter
  • Ausarbeitung einer Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude im parlamentarischen Verfahren

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einführung einer Kostenbremse für Mieter
  • Vermieter müssen Heizkosten unter bestimmten Umständen übernehmen
  • Teilweise Übernahme von Netzentgelten, CO2-Preisen und biogenen Kraftstoffkosten durch Vermieter
  • Einführung einer vierstufigen "Biotreppe" ab 2029
  • Kostenbeteiligung für Bio-Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern
  • Verlässliche Informationspflicht der Lieferanten
  • Aufteilung von Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelten zwischen Mietern und Vermietern ab 2028
  • Schutz von Mietern in Nicht-Wohngebäuden auf vergleichbarem Niveau
  • Bestandsschutz für neu errichtete Wohnungen bis zu einem bestimmten Datum
  • Evaluierung der neuen Regeln in 2036
  • Erstattungsanspruch für selbstversorgende Mieter
  • Ausarbeitung einer Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie sagt: "Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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