EU-Migrationspolitik: Rückführungen im Fokus
Brüssel () – Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Ländern ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. „Im Jahr 2025 wurden 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Das ist der bisher höchste Wert in diesem Jahrzehnt“, sagte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner der „Welt am Sonntag“.
Mehr als 491.000 Personen seien im vergangenen Jahr ausreisepflichtig gewesen, rund 135.000 davon seien zurückgeführt worden, so der EU-Kommissar. „Grund dafür ist unter anderem das konsequente Vorgehen der Mitgliedstaaten, aber auch mehr Stabilität in einigen Aufnahmeländern und ein besseres Informationssystem“, sagte der frühere Finanzminister aus Österreich weiter.
Die Rückführungsquoten in der EU sind in den vergangenen fünf Jahren tendenziell gestiegen. Im Jahr 2020 wurde jeder fünfte Ausreisepflichtige (77.575) abgeschoben, zwei Jahre später waren es dagegen nur 16 Prozent (72.200). Im vergangenen Jahr lag die Rückführungsquote bei 24 Prozent (112.040).
Brunner zeigte sich nicht zufrieden. „Die höhere Zahl an Rückführungen im vergangenen Jahr kann uns nicht zufriedenstellen. Die alten Regeln zur Rückführung illegaler Migranten in der EU funktionieren einfach nicht gut genug“, sagte der EU-Migrationskommissar. Deswegen sei es umso wichtiger, dass die neue sogenannte Rückführungsverordnung, die die EU-Kommission bereits im März des vergangenen Jahres dem Parlament und den 27 Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt hatte, nun auch rasch beschlossen werde. „Denn die setzt genau hier an. Wir schaffen strengere Regeln für Straftäter, klare und verbindliche Pflichten für Personen mit Abschiebebescheid und bringen mehr Effizienz in die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten“, so Brunner.
Der Migrationskommissar sagte weiter, dass aber auch die Herkunftsländer der Migranten gefordert wären. „Doch interne Reformen allein genügen nicht. Auch nach außen braucht es mehr Konsequenz“, forderte Brunner. So müssten Drittstaaten ihre eigenen Staatsbürger zurücknehmen. „Und dafür setzen wir unsere Hebel gezielt ein. Visapolitik, Handel und Entwicklungsgelder werden künftig stärker mit Zusammenarbeit beim Thema Migration verknüpft sein“, kündigte der Politiker aus Österreich an. Brunner strebt nach eigenen Worten ein Rückführungs-System an, „das Entscheidungen nicht nur trifft, sondern auch durchsetzt – fair, rechtsstaatlich und konsequent“.
Die neue Rückführungsverordnung der EU-Kommission umfasst verschiedene Elemente. Abgelehnte Asylbewerber sollen verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Dazu gehört beispielsweise, dass sie ihre wahre Identität offenlegen und keine falschen Angaben machen. Wer sich weigert, soll mit Sanktionen rechnen müssen – etwa der Kürzung von Leistungen oder einer langen Wiedereinreisesperre.
Abgelehnte Asylbewerber sollen in Einrichtungen außerhalb der EU gebracht werden („return hubs“) und müssten dortbleiben, bis sie in ihr Herkunftsland oder in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden können. Dabei sollen Menschenrechtsstandards eingehalten und die Umsetzung überwacht werden. Minderjährige und Familien mit Kindern sind ausgenommen.
Wenn ein EU-Land einen Asylantrag ablehnt, wird die Entscheidung im Informationssystem des sogenannten Schengen-Raums, in dem ein grenzfreier Verkehr gilt, eingespeist. Alle anderen Mitgliedstaaten sollen dann möglichst die von einem Land verfügte Asylentscheidung anerkennen. Ziel der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen ist, zu verhindern, dass abgelehnte Migranten nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen und dort erneut einen Asylantrag stellen. Für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sollen strengere Regeln gelten. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Magnus Brunner
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
EU, Welt am Sonntag, EU-Kommission, 27 Mitgliedstaaten, Schengen-Raum
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Brüssel
Worum geht es in einem Satz?
Die Zahl der Abschiebungen aus der EU hat 2025 mit 28 Prozent einen Höchstwert erreicht, was auf die verschärfte Rückführungspolitik und mehr Stabilität in den Herkunftsländern zurückzuführen ist, doch EU-Migrationskommissar Magnus Brunner fordert dringend schnellere Reformen und strengere Richtlinien zur Verbesserung der Rückführungsmaßnahmen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anstieg der Abschiebungen aus EU-Ländern
- Höchster Wert in der Rückführungsquote seit 2020
- Zunahme ausreisepflichtiger Migranten
- Konsequentere Vorgehensweise der Mitgliedstaaten
- Mehr Stabilität in Aufnahmeländern
- Verbesserte Informationssysteme
- Unzufriedenheit mit bestehenden Rückführungsregeln
- Notwendigkeit einer neuen Rückführungsverordnung
- Rücknahmeverpflichtung der Herkunftsländer
- Verbindung von Visapolitik, Handel und Entwicklungsgeldern mit Migration
- Verpflichtung abgelehnter Asylbewerber zur Mitwirkung an Rückführung
- Einführung von "return hubs" für abgelehnte Asylbewerber
- Implementierung eines Informationssystems im Schengen-Raum
- Ziel der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen
- Strengere Regeln für sicherheitsrelevante Personen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- EU-Migrationskommissar Magnus Brunner berichtet von einem Anstieg der Abschiebungen in der EU.
- Rückführungsquote lag 2025 bei 28%, höchster Wert des Jahrzehnts.
- Bericht über mehr als 491.000 ausreisepflichtige Personen, 135.000 Rückführungen.
- Stabile Aufnahmeländer und besseres Informationssystem als Gründe genannt.
- Brunner äußert Unzufriedenheit mit bisherigen Rückführungsregeln.
- Dringlichkeit für Beschluss der neuen Rückführungsverordnung betont.
- Reformsbedarf in Herkunftsländern der Migranten angesprochen.
- Rückführungsverordnung enthält Verpflichtungen für abgelehnte Asylbewerber, die mit Sanktionen verbunden sind.
- Abgelehnte Asylbewerber sollen in Einrichtungen außerhalb der EU gebracht werden.
- Ziel der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen zur Vermeidung von Doppelanträgen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Anstieg der Abschiebungen aus der EU
- Erhöhung der Rückführungsquote auf 28 Prozent
- Unzufriedenheit mit bestehenden Rückführungsregeln
- Dringlichkeit für die Verabschiedung der neuen Rückführungsverordnung
- Strengere Regeln für Straftäter
- Verbindliche Pflichten für Personen mit Abschiebebescheid
- Effizienzsteigerung in der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
- Drittstaaten müssen Staatsbürger zurücknehmen
- Verknüpfung von Visapolitik, Handel und Entwicklungsgeldern mit Migration
- Verpflichtung abgelehnter Asylbewerber zur aktiven Rückführung
- Sanktionen für Weigerung (Kürzung von Leistungen, Wiedereinreisesperre)
- Einrichtung von "return hubs" für abgelehnte Asylbewerber
- Implementierung von Menschenrechtsstandards während der Rückführung
- Informationssystem zur gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen
- Verschärfung der Inhaftierungsregeln für Sicherheitsrisiken
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des EU-Migrationskommissars Magnus Brunner zitiert.
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