Urteil im "Glasfaser-Mordprozess" rechtskräftig

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Rechtsprechung: Mordprozess in Leipzig

Leipzig () – Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der vier Angeklagten im sogenannten „Glasfaser-Mordprozess“ verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.

Die Angeklagten waren vom Landgericht Saarbrücken wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Angeklagten ihren Arbeitgeber unter einem Vorwand in eine Monteurswohnung gelockt, wo sie ihn fesselten und misshandelten. Dabei nahmen sie seinen Tod billigend in Kauf.

Anschließend demütigten sie das Opfer weiter, während sie sich gegenseitig filmten.

Die umfassende Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 19. März 2026 – 6 StR 443/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel sind keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesgerichtshof, Landgericht Saarbrücken, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 19. März 2026 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Leipzig, Saarbrücken

Worum geht es in einem Satz?

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten im "Glasfaser-Mordprozess" verworfen, wodurch das lebenslange Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen Mordes rechtskräftig wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Angeklagte lockten Arbeitgeber unter Vorwand in Monteurswohnung
  • Opfer wurde gefesselt und misshandelt
  • Wissen um die Möglichkeit des Todes des Opfers
  • Demütigung des Opfers wurde gefilmt
  • Mordvorwurf und lebenslange Freiheitsstrafen durch Landgericht Saarbrücken

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Revisionen der Angeklagten verworfen
  • Lebenslange Freiheitsstrafen bestätigt
  • Besondere Schwere der Schuld festgestellt
  • Urteil rechtskräftig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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