Urteil gegen Fluggesellschaft wegen Handgepäck-Gebühren

Urteil gegen Fluggesellschaft wegen Handgepäck-Gebühren

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Verbraucherschutz und Fluggesellschaften in Deutschland

Hamm () – Im Rechtsstreit gegen Fluggesellschaften wegen hoher Handgepäck-Gebühren haben Deutschlands Verbraucherschützer einen ersten Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die spanische Billig-Airline Vueling statt.

Das Gericht untersagte dem Unternehmen, nur ein kostenloses Gepäckstück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimetern zuzulassen und für jedes weitere Stück Geld zu verlangen. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ schreibt in ihrer Montagsausgabe darüber.

Der VZBV sieht sich durch das Urteil just vor dem Auftakt neuer EU-Verhandlungen über Änderungen der Passagierrechte gestärkt. „Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern“, sagte Vorständin Ramona Popp der „NOZ“. „Dagegen verstoßen viele Fluggesellschaften, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zulassen.“ Schon, wenn Passagiere zusätzlich noch eine kleine Handtasche in die Kabine mitnehmen wollten, zahlten sie oft drauf.

Der VZBV hat auch gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir geklagt. Diese Urteile stehen noch aus. In der Begründung des Urteils gegen Vueling Airlines wird darauf verwiesen, dass Handgepäck „unverzichtbarer Bestandteil“ der Beförderung sei, für den „kein Zuschlag verlangt werden darf, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen“. Die Beschränkung auf nur ein kleines Handgepäckstück halten die Richter daher für unzulässig.

An diesem Montag beginnen in Brüssel neue Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten über eine Revision der Fluggastrechte. Die Regierungen haben einen ersten Vorschlag des Parlaments abgelehnt. Billig-Airlines sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr, günstige Tickets anzubieten, dann aber an der Gepäckbeförderung zu verdienen.

„Das Recht muss praxistauglich werden. Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren“, sagte VZBV-Chefin Pop der „NOZ“. „Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Vueling (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Ramona Popp, Pop.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), Vueling, Easyjet, Eurowings, WizzAir, EU-Parlament, EU-Kommission.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamm, Brüssel

Worum geht es in einem Satz?

Deutsche Verbraucherschützer haben einen ersten Sieg im Rechtsstreit gegen Vueling erzielt, indem das Oberlandesgericht Hamm die hohen Handgepäckgebühren der Airline als unzulässig erklärte und bescheinigte, dass Fluggesellschaften gemäß EU-Recht angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten befördern müssen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen Vueling
  • Hohe Handgepäck-Gebühren bei Billigfluggesellschaften
  • Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamm
  • Einschränkungen bei erlaubtem Handgepäck durch Vueling
  • Verstoß gegen EU-Recht bezüglich kostenloser Handgepäckbeförderung
  • Vorlauf zu neuen EU-Verhandlungen über Passagierrechte
  • Praktische Probleme mit unklaren Gepäckregelungen
  • Einfluss des Urteils auf andere Fluggesellschaften wie Easyjet und Eurowings

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Oberlandesgericht Hamm gab der Klage des VZBV gegen Vueling statt
  • Gericht untersagte Gebühren für zusätzliches Handgepäck
  • VZBV sieht sich durch Urteil gestärkt vor EU-Verhandlungen über Passagierrechte
  • Ramona Popp kritisiert, dass viele Airlines gegen EU-Recht verstoßen
  • VZBV klagt auch gegen weitere Fluggesellschaften (Easyjet, Eurowings, WizzAir)
  • Gericht bezeichnet Handgepäck als unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung
  • neue Verhandlungen über Fluggastrechte in Brüssel beginnen
  • Regierungen lehnten ersten Vorschlag des Parlaments ab
  • Billig-Airlines sehen ihr Geschäftsmodell gefährdet
  • VZBV fordert praxistaugliche Regelungen und klare Vorgaben für Handgepäck

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Erstes Urteil gegen hohe Handgepäck-Gebühren
  • Unterlassung von Gebühren für mehr als ein Handgepäckstück
  • Stärkung des VZBV für zukünftige EU-Verhandlungen
  • Verstoß vieler Fluggesellschaften gegen EU-Recht
  • Erwartung neuer Urteile gegen andere Airlines (Easyjet, Eurowings, WizzAir)
  • Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung
  • Gefährdung des Geschäftsmodells von Billig-Airlines
  • Notwendigkeit zur Klarstellung der aktuellen Vorgaben
  • Forderung nach standardisierten Gepäckregelungen im Ticketpreis

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Vorständin Ramona Popp des VZBV sagte: "Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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