Verbraucher-Schlichtung: Nur jeder Dritte kennt das Angebot

Verbraucher-Schlichtung: Nur jeder Dritte kennt das Angebot

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Verbraucherschutz und Schlichtungsverfahren in Deutschland

Berlin () – Nur rund jeder dritte Verbraucher (36 Prozent) kennt die Möglichkeit, Streitfälle mit Unternehmen außergerichtlich über eine unabhängige Schlichtungsstelle zu klären.

Das geht aus einer Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten. Grundlage für die Auswertung ist eine Onlinebefragung von eye square im Auftrag des VZBV im Oktober 2025 unter 1.000 Internetnutzern ab 16 Jahren.

Zwischen Januar und Oktober 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 35.000 Beschwerden zu Problemen mit Gewährleistung oder Widerruf ein. „Die Schlichtung als außergerichtliche Streitbeilegung ist unbürokratisch und kostenlos“, sagte Meret Sophie Noll, Expertin für Schlichtung beim VZBV. „Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil.“ Derzeit seien nur Unternehmen aus den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. In anderen Branchen, etwa Versicherungen, beteiligten sich Unternehmen teils freiwillig über Verbandsmitgliedschaften.

„Es braucht Maßnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen“, so Noll. „Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden.“ Laut Umfrage sprechen sich knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) dafür aus, dass eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte, wissend, dass das Ergebnis nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Verbraucherzentrale-Bundesverband (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Meret Sophie Noll.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), eye square, Funke-Mediengruppe

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand im Oktober 2025 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Nur 36 Prozent der Verbraucher wissen, dass sie Streitfälle mit Unternehmen außergerichtlich über Schlichtungsstellen klären können, obwohl eine Umfrage zeigt, dass viele für eine verpflichtende Teilnahme aller Unternehmen an solchen Verfahren plädieren.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Unkenntnis der Verbraucher über Schlichtungsstellen
  • Hohe Zahl von Beschwerden bei Verbraucherzentralen
  • Mangelnde Teilnahme von Unternehmen an Schlichtungsverfahren
  • Gesetzliche Verpflichtung nur für bestimmte Branchen
  • Forderung nach mehr Bekanntheit von Schlichtungsmöglichkeiten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Unkenntnis der Verbraucher über Schlichtungsmöglichkeiten
  • Hohe Anzahl an Beschwerden bei Verbraucherzentralen
  • Geringe Teilnahme von Unternehmen an Schlichtungsverfahren
  • Notwendigkeit von Maßnahmen zur Bekanntmachung der Schlichtung
  • Appell zur verpflichtenden Teilnahme aller Unternehmen an Schlichtungsverfahren
  • Unterstützung der Verbraucher für verpflichtende Teilnahme in Umfragen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Meret Sophie Noll, Expertin für Schlichtung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), äußert sich zur mangelnden Bekanntheit der Schlichtung und fordert Maßnahmen zur Verbesserung.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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