Bislang mäßiges Interesse an Sammelklage gegen Facebook
Berlin () – Der Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta haben sich bisher nur vergleichsweise wenige Leute angeschlossen. „Mit Stand 4. Juni 2025 liegen 9.779 Anmeldungen vor“, teilte das zuständige Justizministerium (BfJ) auf Anfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) mit.
„Es ist wichtig, dass mehr Leute von der Klagemöglichkeit erfahren“, sagte Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Gründe für die bisher geringe Resonanz bei den Verbrauchern seien dem Verband bisher nicht zugetragen worden.
Dabei ist es mit wenigen Klicks im Internet leicht möglich, sich als Mitkläger zu registrieren. In einem ersten Schritt können Facebook-Kunden prüfen lassen, ob ihre beim Unternehmen hinterlegte Telefonnummer vom Datenklau betroffen ist. „Wir haben eine Suchmaschine eingerichtet“, erläuterte Jahn. Sie ist auf der Webseite der Verbraucherzentralen zu finden. Nach einer Prüfung der Telefonnummer kann sich der Kunde online beim BfJ für die Klage registrieren lassen. Einen Textbaustein für den Antrag stellt der VZBV online direkt nach dem Betroffenheits-Check bereit.
Der Facebook-Mutterkonzern Meta sieht im Gegensatz zum VZBV keinen Entschädigungsanspruch für die Verbraucher und beruft sich auch auf Tausende gewonnene Verfahren in dieser Sache. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einer wegweisenden Entscheidung zugunsten der Verbraucher geurteilt und damit für deutsche Gerichte auch eine Leitlinie gesetzt. Der BGH hält eine Entschädigung von 100 Euro für angemessen. Denn die höchsten Richter sehen alleine schon eine Kontrollverlust über die eigenen Daten als immateriellen Schaden an. „Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung der Daten erfolgt sein, noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen“, heißt es in der Begründung des Urteils.
Sind mit dem Datenklau erhebliche Einschränkungen für einzelne Betroffene verbunden, kann die Entschädigung auch deutlich höher ausfallen. So verlangt der VZBV in der Sammelklage Beträge von bis zu 600 Euro, wenn beispielsweise viele sehr persönliche Daten im Internet veröffentlicht wurden. Derlei Informationen müssen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGO) sorgsam geschützt werden. Geschieht dies nicht, kann ein Entschädigungsanspruch entstehen.
Mit dem BGH-Urteil im Rücken sehen Verbraucherschützer gute Chancen, für die Mitkläger einen Entschädigungsanspruch zu erstreiten. Auch deshalb überrascht die bisher geringe Zahl der Mitkläger. Aber das kann sich noch ändern. Facebook-Kunden haben noch reichlich Zeit, sich in das Klageregister einzutragen. Erst drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlungen endet die Frist, in der sich Betroffene noch registrieren lassen können. Für die Verbraucher ist die Klage unabhängig vom Ergebnis kostenlos.
Am 10. Oktober soll am Hamburger Oberlandesgericht die mündliche Verhandlung der Sammelklage beginnen. Die vergleichsweise kurzfristige Terminierung könnte auf einen angestrebten Vergleich zwischen Meta und dem VZBV hindeuten. Momentan herrscht zwischen den Beteiligten allerdings Funkstille. „Vergleichsgespräche gibt es derzeit noch nicht“, erklärte Jahn.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Facebook (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der im Artikel vorkommenden Personen sind:
Ronny Jahn.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Facebook, Meta, Verbraucherzentralen, Justizministerium (BfJ), Funke-Mediengruppe, Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), Bundesgerichtshof (BGH), Datenschutz-Grundverordnung (DSGO), Hamburger Oberlandesgericht.
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum oder Zeitraum: 4. Juni 2025 (Stand der Anmeldungen) und 10. Oktober 2025 (mündliche Verhandlung).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Hamburg
Worum geht es in einem Satz?
Die Verbraucherzentralen berichten, dass sich bislang nur rund 9.800 Personen der Sammelklage gegen Meta wegen Datenmissbrauchs angeschlossen haben, trotz einfacher Registrierungsoption und einer bevorstehenden Verhandlung am Oberlandesgericht in Hamburg, wobei die Verbraucher auf eine mögliche Entschädigung von bis zu 600 Euro hoffen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für die Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen Meta ist ein Datenklau, der die Kontrolle der Nutzer über ihre persönlichen Daten beeinträchtigt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher Anspruch auf Entschädigung haben, auch wenn keine konkrete missbräuchliche Verwendung der Daten nachgewiesen werden kann. Trotz der klaren Rechtslage haben sich bisher nur wenige Betroffene zur Klage angemeldet.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Verbraucherzentralen haben sich besorgt über die geringe Zahl von 9.779 Anmeldungen zur Sammelklage gegen Meta geäußert und betonen die Wichtigkeit, mehr Menschen über die Klagemöglichkeit zu informieren. Während Meta keinen Entschädigungsanspruch sieht, haben Verbraucherschützer infolge eines BGH-Urteils, das eine Entschädigung von mindestens 100 Euro anerkennt, Hoffnung auf positive Ergebnisse für die Mitkläger.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind: geringe Resonanz bei Verbrauchern, Entschädigungsanspruch von 100 Euro, mögliche höhere Entschädigung bis zu 600 Euro, Kontrollverlust über eigene Daten als immaterieller Schaden, Entschädigungsanspruch bei nicht sorgsamem Schutz persönlicher Daten, weiterhin Möglichkeit zur Registrierung als Mitkläger, Klage ist kostenlos für Verbraucher, bevorstehende mündliche Verhandlung am Hamburger Oberlandesgericht, mögliche Vergleichsgespräche zwischen Meta und VZBV.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Ronny Jahn, dem Leiter des Teams Sammelklagen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), zitiert. Er betont, dass es wichtig sei, dass mehr Leute von der Klagemöglichkeit erfahren, da die bisherigen Anmeldungen mit 9.779 relativ gering seien und der Verband keine Gründe für das geringe Interesse erhalten habe.
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