Arbeitsrechtliche Entscheidung in München
München () – Das Landesarbeitsgericht München hat die fristlose Kündigung einer leitenden Oberärztin der Technischen Universität München für unwirksam erklärt. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass die außerordentlichen Kündigungen aus dem Jahr 2024 das Arbeitsverhältnis nicht beendet hätten.
Die Kündigungen seien bereits an der Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist gescheitert.
Der Fall geht auf eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen der Ärztin und dem Chefarzt im Februar 2024 zurück. Die Oberärztin erstattete später Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung, was der Chefarzt bestritt.
Der Arbeitgeber, die TUM, kündigte ihr daraufhin im Juli 2024 unter anderem wegen Verleumdung und wegen einer Drucksituation im Team. Das Gericht stellte fest, dass notwendige Ermittlungen zur Aufklärung des Vorwurfs der Verleumdung nicht mit der gebotenen Eile durchgeführt worden seien.
Auch für die sogenannte Druckkündigung, die auf Beschwerden von Mitarbeitern gestützt wurde, konnte der Arbeitgeber die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht nachweisen.
Das Gericht urteilte, dass der TUM die ausstehende Vergütung nachzuzahlen ist. Gegen das Urteil vom 21. April ist keine Revision möglich.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Technische Universität München, TUM, Landesarbeitsgericht München.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist:
- Februar 2024 (lautstarke Auseinandersetzung)
- Juli 2024 (Kündigung)
- 21. April (Urteil)
Die genauen Daten für die Kündigung und das Urteil sind somit genannt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München
Worum geht es in einem Satz?
Das Landesarbeitsgericht München hat die fristlose Kündigung einer Oberärztin der Technischen Universität München für unwirksam erklärt, da die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten wurden und keine ausreichenden Ermittlungen zu den Vorwürfen der Verleumdung stattgefunden haben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Lautstarke Auseinandersetzung zwischen der Ärztin und dem Chefarzt im Februar 2024
- Strafanzeige der Oberärztin wegen Verdachts der Körperverletzung
- Arbeitgeberkündigung im Juli 2024 wegen Verleumdung und Drucksituation im Team
- Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist für die Kündigung
- Fehlende Eile bei den Ermittlungen zu den Vorwürfen der Verleumdung
- Unzureichende Nachweise für die behauptete Drucksituation im Team
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Fristlose Kündigung für unwirksam erklärt
- Arbeitsverhältnis nicht beendet
- Kündigungen gescheitert an Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist
- Arbeitgeber muss ausstehende Vergütung nachzahlen
- Keine Revision gegen das Urteil möglich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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