Drogen-Razzia in Hamburger Bundeswehr-Universität

Bundeswehr: Ermittlungen an Hamburger Universität

() – -interne Ermittlungen haben Mitte Januar zu einer Durchsuchung an der Universität der Bundeswehr Hamburg geführt. Grund war der Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag mit.

Demnach könnten Betäubungsmittel nicht nur konsumiert, sondern auch von Studierenden vertrieben worden sein. Aktuell wird der Sachverhalt durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden und weiterhin bundeswehrintern ermittelt.

Inzwischen seien weitere Verdachtsfälle zum unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln bekannt geworden. Aktuell wird daher von mehreren Beschuldigten ausgegangen, hieß es.

Die Bundeswehr hat auf Grundlage erster Ermittlungserkenntnisse ihrerseits bereits erste „disziplinare Sofortmaßnahmen“ verfügt.

„Jeglicher illegale Umgang mit Betäubungsmitteln hat in der Bundeswehr keinen Platz“, hieß es in der Erklärung des Ministeriums. Abseits einer möglichen straf- und disziplinarrechtlichen Relevanz stehe dieser „in fundamentalem Widerspruch zum Selbstverständnis der Truppe und den in der Bundeswehr gelebten Werten“. Die Bundeswehr verfolge hier „ohne Wenn und Aber eine Null-Toleranz-Linie“ – arbeits-, disziplinar- und strafrechtlich.

Zeitgleich werden auch Hinweise auf in der liegende, möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale an der Hamburger Bundeswehr-Universität erneut einer Prüfung unterzogen. „Rituale sind vielfältig und können in den Streitkräften zu Integration und Identitätsstiftung beitragen“, hieß es dazu am Dienstag vom Ministerium. Sie seien zulässig, sofern sie die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes nicht überschreiten und die Rechte der beteiligten Personen dabei nicht verletzt werden.

„Das bedeutet z. B., dass sie nicht physisch übergriffig, ausgrenzend oder diskriminierend sein dürfen. Verstöße dagegen werden nicht nur dienstrechtlich verfolgt, sondern können auch Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz darstellen. Hinweise auf Fehlverhalten werden stets verfolgt, untersucht und bei Bestätigung konsequent geahndet.“

Weitere Details zu den offensichtlich neuen Hinweisen nannte das Ministerium nicht.

Erst im letzten Jahr hatte es Berichte gegeben, wonach sich Soldaten an der Hamburger Bundeswehr-Universität „sexuell unangemessen verhalten haben“. Unter anderem soll ein junger Offizier seine heruntergelassen haben, als eine amerikanische Soldatin die Gemeinschaftsküche betrat. Auch Pornos sollen dort angesehen worden sein.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeswehr-Soldat (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt. Daher kann ich keine Namen zurückgeben.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeswehr, Universität der Bundeswehr Hamburg, Verteidigungsministerium, zivilen Strafverfolgungsbehörden, Wehrstrafgesetz.

Wann ist das Ereignis passiert?

Mitte Januar.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

An der Universität der Bundeswehr Hamburg laufen interne Ermittlungen wegen Verdachts auf unerlaubten Drogenumgang und mögliche Verstöße gegen disziplinarische Standards, nachdem Hinweise auf Drogenkonsum und -vertrieb durch Studierende aufgetaucht sind.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln
  • Möglicher Drogenkonsum und Vertrieb unter Studierenden
  • Interne Ermittlungen der Bundeswehr
  • Hinweise auf entwürdigende Aufnahmerituale
  • Frühere Berichte über unangemessenes Verhalten von Soldaten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundeswehr-interne Ermittlungen und Durchsuchung an der Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln
  • Möglicher Konsum und Vertrieb von Betäubungsmitteln durch Studierende
  • Zivile Strafverfolgungsbehörden ermitteln weiterhin
  • Mehrere Beschuldigte aufgrund neuer Verdachtsfälle
  • Erste disziplinare Sofortmaßnahmen durch die Bundeswehr
  • Ministerium betont Null-Toleranz-Linie gegen illegalen Drogenumgang
  • Prüfung vergangener möglicherweise entwürdigender Aufnahmerituale
  • Rituale müssen die Grenzen der guten Sitten wahren
  • Hinweise auf Fehlverhalten werden verfolgt und geahndet
  • Berichte über unangemessenes Verhalten von Soldaten an der Universität aus dem letzten Jahr

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Interne und zivilrechtliche Ermittlungen
  • Disziplinare Sofortmaßnahmen durch die Bundeswehr
  • Null-Toleranz-Linie gegenüber illegalen Betäubungsmittelumgängen
  • Prüfen früherer Aufnahmerituale
  • Dienstrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen gute Sitten und Anstand
  • Mögliche strafrechtliche Relevanz nach Wehrstrafgesetz
  • Konsequente Ahndung bestätigter Fehlverhaltenshinweise

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zitiert. In dieser wird betont, dass "jeglicher illegaler Umgang mit Betäubungsmitteln in der Bundeswehr keinen Platz hat" und eine "Null-Toleranz-Linie" verfolgt wird.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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