Hubig rechtfertigt geplanten Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung

Politik in Deutschland: Entzug des Wahlrechts

Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt. „Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.“

Strafbare Volksverhetzung habe in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Es gehe um Angriffe auf die Menschenwürde, Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migranten, Holocaust-Leugnung und Aufforderungen zu Gewalt. „Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten“, sagte die Ministerin.

Hubig reagierte auf Vorwürfe, mit ihrem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. „Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht“, so die Ministerin.

„Wir ändern das hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon “, erklärte Hubig. „Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. trifft ein unabhängiges Gericht.“

Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren Thüringen-Chef Björn Höcke richte, sagte Hubig: „Nein. Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die bekommen, bei besonders schweren Fällen, angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird.“ Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie: „Wenn sich bestimmte nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wahllokal (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien und Institutionen sind:

Bundesjustizministerium, SPD, Neue Osnabrücker Zeitung, AfD, Thüringen.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung als notwendigen Schutz der Demokratie gerechtfertigt, um gegen wachsende Angriffe auf die Menschenwürde und Hetze vorzugehen, während sie betont, dass der Entzug nur bei schweren Verurteilungen und durch unabhängige Gerichte erfolgen soll.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anstieg der Fälle von Volksverhetzung
  • Angriffe auf die Menschenwürde
  • Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migranten
  • Holocaust-Leugnung und Aufforderungen zu Gewalt
  • Vereinbarung im Koalitionsvertrag
  • Notwendigkeit, der Volksverhetzung stärker Einhalt zu gebieten
  • Vorwurf der Einschränkung der Meinungsfreiheit
  • Vorhandenes rechtliches Rahmenwerk für den Entzug des passiven Wahlrechts
  • Zeitlich begrenzter Entzug des passiven Wahlrechts auf fünf Jahre
  • Reaktion auf Vorurteile bezüglich spezifischer Parteien

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schutz und Stärkung der Demokratie
  • Stärkere Maßnahmen gegen Volksverhetzung
  • Gerichtliche Entscheidung über Entzug des passiven Wahlrechts
  • Zeitlich begrenzter Entzug auf fünf Jahre
  • Möglichkeit der Reaktion auf besonders schwere Fälle

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert, in der sie den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt. Sie erklärt, dass es um den "Schutz und die Stärkung der Demokratie" gehe.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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