Jugendamt soll bei verpassten Jobcenter-Terminen eingreifen

Jugendamt soll bei verpassten Jobcenter-Terminen eingreifen

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Gesellschaft: Sanktionen und Kindeswohl in Berlin

Berlin () – Arbeitslose Eltern, die mehrere Termine beim Jobcenter verpassen und anschließend sanktioniert werden, sollen in Zukunft vom Jugendamt kontaktiert werden. Eine Anfrage von Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek, über welche das Nachrichtenportal T-Online berichtet, macht auf die Passage in der Begründung des Gesetzentwurfs aufmerksam.

Die geplante neue Grundsicherung sieht vor, dass Leistungsbeziehern, die drei Termine in Folge verpassen und bei denen kein triftiger Grund vorliegt, beziehungsweise durch eine Härtefallprüfung ermittelt wird, bis zu 100 Prozent der Leistungen gekürzt werden können. Wenn minderjährige Kinder in dem Haushalt leben, ist das Jobcenter angehalten, das Jugendamt zu informieren. Dieses soll dann prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Die Linke im Bundestag kritisiert die neue Formulierung scharf. „Ein reiner Verwaltungsvorgang – drei versäumte Termine beim Jobcenter – wird jetzt zu einem meldepflichtigen Kinderschutzfall“, sagte Reichinnek. „Das ist nicht weniger als ein Skandal.“ Nach einer Meldung seien die Jugendämter gezwungen zu handeln und Hausbesuche durchzuführen, so Reichinnek weiter.

Die Bundesregierung baue damit eine Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht auf, um armutsbetroffene Menschen gefügig zu machen. „Das schützt aber nicht die Kinder, sondern zwingt die Jugendhilfe, diejenigen zu kontrollieren und zu sanktionieren, die sie eigentlich unterstützen sollen“, so Reichinnek.

Aus Sicht der Bundesregierung geht es bei dem Verfahren genau darum – die Unterstützung der Eltern und den Schutz der Kinder. In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass auch deswegen auf die Informationspflicht hingewiesen werde, „damit das Jugendamt tätig werden und das betroffene Elternteil unterstützen kann“. In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es dazu weiter: „Die Jobcenter sollen insbesondere bei Entfall des Leistungsanspruchs im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jobcenter (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Heidi Reichinnek

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Jobcenter, Jugendamt, Die Linke im Bundestag, Bundesregierung, Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Arbeitslose Eltern, die drei Termine beim Jobcenter versäumen, sollen künftig vom Jugendamt kontaktiert werden, was die Linke als skandalös kritisiert, da dies einer drohenden Kindeswohlgefährdung gleichkomme und die Unterstützung, die Eltern eigentlich erhalten sollten, gefährde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Eltern
  • Mehrere versäumte Termine beim Jobcenter
  • Einführung einer neuen Grundsicherung
  • Änderung der Regelung zur Sanktionierung von Leistungen
  • Feststellung von Kindeswohlgefährdung durch Jobcenter
  • Kritik von Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek
  • Bedenken hinsichtlich der Unterstützung durch Jugendämter
  • Verknüpfung von Jobcenter und Jugendamt zur Überwachung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek kritisiert die neue Regelung scharf
  • "Drei versäumte Termine werden zu einem meldepflichtigen Kinderschutzfall"
  • Jugendämter sollen gezwungen sein, Hausbesuche durchzuführen
  • Bundesregierung sieht im Verfahren Unterstützung der Eltern und Schutz der Kinder
  • Jobcenter soll eng mit Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten
  • Kritik an der Schaffung einer Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kontaktaufnahme durch das Jugendamt
  • Prüfung auf Kindeswohlgefährdung
  • Meldepflicht für Jobcenter
  • Durchführung von Hausbesuchen durch das Jugendamt
  • Druck auf armutsbetroffene Menschen
  • Erstellung einer Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht
  • Unterstützung der Eltern soll gefördert werden
  • Enge Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Kinder- und Jugendhilfe

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Heidi Reichinnek zitiert. Sie äußert, dass die neue Regelung einen "reinen Verwaltungsvorgang" zu einem meldepflichtigen Kinderschutzfall mache und bezeichnet dies als "Skandal."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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