IT-Infrastruktur für die Justiz in Deutschland
Berlin () – Bund und Länder wollen eine gemeinsame Justizcloud aufbauen. Eine entsprechende Vereinbarung sei unterzeichnet worden, teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit. Ziel sei es, eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur für die Justiz im Bund und in den 16 Bundesländern zu schaffen. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen.
Die Justizcloud wird auf der vorhandenen Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister aufgebaut. Ein eigenes Justiznetz soll errichtet werden, um die technologische Selbständigkeit der Justiz zu stärken. Laut Justizministerium sollen Einsparpotenziale realisiert und die tägliche Arbeit in der Justiz verbessert werden.
In einem ersten Schritt soll über die Justizcloud das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) der Justiz an Gerichten in mehreren Ländern zur Verfügung gestellt werden. Perspektivisch sollen alle derzeit entwickelten und neu entstehenden Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden. Die Projektleitung übernimmt ein Aufbaustab, der im Land Baden-Württemberg angesiedelt wurde.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum Halle (Saale) (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bund, Länder, Bundesjustizministerium, Justiz, IT-Dienstleister, Justizcloud, GeFa, Baden-Württemberg
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Baden-Württemberg, Halle (Saale).
Worum geht es in einem Satz?
Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer gemeinsamen Justizcloud unterzeichnet, um eine moderne IT-Infrastruktur für die Justiz zu schaffen, die bis Anfang 2027 betriebsbereit sein soll.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Notwendigkeit einer modernen IT-Infrastruktur für die Justiz
- Angespannte digitale Situation in den bestehenden Justizsystemen
- Ziel der technischen Selbstständigkeit der Justiz
- Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Zusammenarbeit
- Vorhandene Infrastruktur öffentlicher IT-Dienstleister nutzen
- Identifikation von Einsparpotenzialen in der Justizverwaltung
- Bedarf an effizienten Arbeitsabläufen in der Justiz
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Welche Konsequenzen werden genannt?
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- Stärkung der technologischen Selbständigkeit der Justiz
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- Verbesserung der täglichen Arbeit in der Justiz
- Bereitstellung des Gemeinsamen Fachverfahrens (GeFa)
- Betrieb aller Fachverfahren in der Cloud
- Projektleitung durch einen Aufbaustab in Baden-Württemberg
- Fertigstellung einer lauffähigen Version bis Anfang 2027
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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