Kinderschutzbund begrüßt Änderungen beim Vaterschaftsrecht

Gesellschaft: Reform der Vaterschaftsanfechtung in Deutschland

() – Der Kinderschutzbund hat des Bundestages vom Donnerstagabend, leiblichen Vätern die Anfechtung einer rechtlichen Vaterschaft eines nicht leiblichen Vaters zu erleichtern, im Grundsatz begrüßt.

brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit, Stabilität und rechtssichere Verhältnisse“, sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Der Gesetzentwurf greift die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf und enthält an mehreren Stellen sinnvolle Ansätze, etwa durch die stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls und durch Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen.“

Er fügte indes noch hinzu: „Gleichwohl sehen wir einzelne Regelungen weiterhin kritisch. Das gilt insbesondere für die vorgesehene `zweite Chance` für leibliche Väter. Auch wenn diese Option verfassungsrechtlich begründet ist, bleibt es aus unserer Sicht unbefriedigend, dass das Recht des Kindes auf Rechtssicherheit und verlässliche -Kind-Zuordnungen hier hinter den Rechten des leiblichen Vaters zurücktreten soll.“

Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können.

Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mann mit Kind (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Kinderschutzbund, Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Redaktionsnetzwerk Deutschland

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist Donnerstagabend. Ein genaues Datum wird jedoch nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Der Deutsche Kinderschutzbund begrüßt die Erleichterung für leibliche Väter, ihre rechtliche Vaterschaft anzufechten, sieht jedoch Kritik an der Regelung zur "zweiten Chance" für Väter, da sie das Kindeswohl möglicherweise benachteiligt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des Bundestages zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft
  • Bedürfnis nach Klarheit und Stabilität bei Abstammungsfragen
  • Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
  • Berücksichtigung des Kindeswohls
  • Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen
  • Bedenken hinsichtlich der „zweiten Chance“ für leibliche Väter
  • Verhindern eines Wettlaufs um die Vaterschaft
  • Mitspracherecht des betroffenen Kindes ab 14 Jahren

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Deutscher Kinderschutzbund begrüßt Entscheidung des Bundestages
  • Bundesgeschäftsführer Daniel Grein äußert sich positiv zur Klärung von Abstammungsfragen
  • Gesetzentwurf orientiert sich am Bundesverfassungsgericht
  • Stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls und Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen lobend erwähnt
  • Kritische Anmerkung zu "zweiter Chance" für leibliche Väter
  • Reform ermöglicht leiblichem Vater Anfechtung der Vaterschaft bei enger Beziehung oder unverschuldetem Beziehungsabbruch
  • Regelung verhindert Wettlauf um die Vaterschaft
  • Mitspracherecht des betroffenen Kindes ab 14 Jahren erweitert

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Klarheit bei Fragen der Abstammung für Kinder
  • Stabilität in der Eltern-Kind-Zuordnung
  • Rechtssichere Verhältnisse für Kinder
  • Stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls
  • Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen
  • Möglichkeit der Anfechtung der Vaterschaft für leibliche Väter
  • Verhinderung eines Wettlaufs um die Vaterschaft
  • Mitspracherecht des Kindes ab 14 Jahren in Vaterschaftsfragen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesgeschäftsführers des Deutschen Kinderschutzbundes, Daniel Grein, zitiert, der die Entscheidung des Bundestages im Grundsatz begrüßt und auf die Bedeutung von Klarheit und Stabilität für Kinder hinweist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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