Spahn sieht Adenauer nicht als "Anwalt" eines AfD-Verbotsverfahrens

Spahn sieht Adenauer nicht als "Anwalt" eines AfD-Verbotsverfahrens

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Politik Berlin: Debatte um AfD-Verbot

() – Jens Spahn (CDU) hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorgeworfen, sich zu Unrecht auf Konrad Adenauer „als Anwalt eines Verbotsverfahren gegen die AfD“ zu berufen. „Adenauers kann kein Partner für diese Partei sein“, schreibt der Vorsitzende der Unionsfraktion im in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ anlässlich des 150. Geburtstages Adenauers am 5. Januar. Aber es gehe fehl, „Adenauer als Anwalt eines Verbotsverfahrens gegen die AfD heranzuziehen“, wie es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier getan habe.

Spahn bezog sich auf einen Beitrag Steinmeiers in der Dezember-Ausgabe der „Politischen Meinung“, einer Zeitschrift der Konrad-Adenauer-Stiftung. Steinmeier habe dies mit seinem Verweis auf das Verbot der neonazistischen „Sozialistischen Reichspartei“ 1952 unter Adenauer insinuiert, so Spahn.

Steinmeier hatte in seinem Beitrag geschrieben, Adenauer habe „eine so klare historische Orientierung, dass er Verfassungsfeinden der extremen Rechten, die sich gegen die Bundesrepublik stellten, dem Neonationalismus und der Verherrlichung des NS-Regimes in Gestalt der „Sozialistischen Reichspartei“ erfolgreich den Kampf ansagte“. Adenauer habe gesagt, die wachsame Bewahrung der Freiheit sei eine gemeinsame Aufgabe aller Staatsbürger. Dieser Satz könne auch „die Richtung anzeigen“, so Steinmeier.

Spahn verweist in seinem Beitrag darauf, dass die Zeiten gänzlich verschieden seien und die Bedrohungen „mindestens zum Teil“. Adenauer habe sich zudem „zuallererst dem politischen Kampf gestellt“. Der erste Kanzler habe versucht, die zersplitterten Kräfte rechts der Union in die Mitte zu ziehen. „Von ihm lernen heißt in unserer Zeit deshalb: auf die Wähler zielen“, schreibt Spahn.

Mit seinem berühmten Zitat „Nehmen Sie , wie sie sind, andere gibt`s nicht“, habe Adenauer einen „ur-christdemokratischen Anspruch an Politik“ formuliert. „Adenauer wusste, das beste Mittel gegen politischen Extremismus ist die Auseinandersetzung mit den Themen und Problemen, die ihn nähren“, so Spahn.

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Jens Spahn, Frank-Walter Steinmeier, Konrad Adenauer

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

CDU, Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier, Konrad-Adenauer-Stiftung, Sozialistische Reichspartei, AfD, Bundesverfassungsgericht, Bundesrepublik Deutschland.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 5. Januar statt, anlässlich des 150. Geburtstags von Konrad Adenauer.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Deutschland.

Worum geht es in einem Satz?

Jens Spahn (CDU) kritisiert Bundespräsident Steinmeiers Bezug auf Konrad Adenauer als Anwalt für ein Verbotsverfahren gegen die AfD und betont, dass Adenauer in seiner Zeit gegen Extremismus durch politischen Dialog vorgegangen sei, nicht durch Verbote.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Äußerungen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur AfD und zu Konrad Adenauer
  • Verweis auf das Verbot der "Sozialistischen Reichspartei" 1952 unter Adenauer
  • Steigende politische Spannungen zwischen der AfD und anderen Parteien
  • Unterschiedliche historische Bewertungen von Adenauers Politik
  • Diskurs über den Umgang mit extremistischen Strömungen in der Politik

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Jens Spahn kritisiert Frank-Walter Steinmeier für Verweis auf Adenauer im Zusammenhang mit AfD-Verbot
  • Spahn betont, dass Zeiten und Bedrohungen heute anders sind
  • Steinmeier zitiert Adenauer und spricht über den Kampf gegen extreme Rechte
  • Spahn plädiert für Wähleransprache und Themenbearbeitung als Mittel gegen Extremismus
  • Steinmeier argumentiert für die historische Verantwortung im Umgang mit Verfassungsfeinden
  • Diskussion über Artikel 21 des Grundgesetzes und Verfassungswidrigkeit von Parteien

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kritik an der Wortwahl von Steinmeier
  • Betonung der historischen Differenz
  • Suggestion eines politischen Ansatzes
  • Hinweis auf den Kampf gegen politischen Extremismus
  • Erwähnung von Artikel 21 des Grundgesetzes
  • Entscheidung über Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Jens Spahn (CDU) zitiert, der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorwirft, sich zu Unrecht auf Konrad Adenauer "als Anwalt eines Verbotsverfahrens gegen die AfD" zu berufen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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