Justizministerin verzichtet per Erlass auf Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften

Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern

() – Die Justizministerin von , Jacqueline Bernhardt, hat ihren Verzicht auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften des Landes in einem schriftlichen Erlass festgeschrieben. Das teilte das Ministerium für , Gleichstellung und Verbraucherschutz mit.

Der Erlass, der Ende 2025 unterzeichnet wurde, dokumentiere eine seit Bernhardts Amtsübernahme praktizierte Verwaltungsübung.

Bernhardt betonte, die Staatsanwälte seien dem Legalitätsprinzip verpflichtet, weshalb ihnen und nicht dem Ministerium die Entscheidungshoheit über Ermittlungen obliege. Sie habe vollstes Vertrauen in die der Staatsanwaltschaften, die täglich unter hoher Belastung hervorragende Arbeit leisteten.

Das externe Weisungsrecht, das sich aus den Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes ergebe, gehöre zur Fachaufsicht des Ministeriums.

Die Ministerin begründete den Schritt auch mit der in europäischen Rechtsstaatsberichten geäußerten Kritik an dem Weisungsrecht in . Der Erlass könne nur schriftlich aufgehoben werden, was eine künftige politische Führung dazu zwingen würde, eine Einschränkung der Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften schriftlich zu fixieren.

Damit solle die Resilienz der Justiz gestärkt werden.

4,7/5 (10 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jacqueline Bernhardt

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Staatsanwaltschaften, Ministerium.

Wann ist das Ereignis passiert?

Ende 2025

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

Worum geht es in einem Satz?

Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, hat in einem Erlass dokumentiert, dass sie auf das externe Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften verzichtet, um deren Eigenständigkeit zu stärken und die Resilienz der Justiz zu fördern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Erlass zur Regelung der Weisungsbefugnis
  • Verwaltungsübung seit Amtsübernahme
  • Verpflichtung der Staatsanwälte zum Legalitätsprinzip
  • Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften
  • Kritik an Weisungsrecht aus europäischen Rechtsstaatsberichten
  • Stärkung der Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften
  • Dokumentation der politischen Position der Ministerin

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verzicht auf externes Weisungsrecht dokumentiert
  • Fördert Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften
  • Stärkung der Resilienz der Justiz
  • Zukünftige politische Führung muss Einschränkungen schriftlich festhalten
  • Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften betont
  • Entlastung der Staatsanwaltschaften durch Entzug des Weisungsrechts

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Jacqueline Bernhardt zitiert. Sie betont, dass die Staatsanwälte dem Legalitätsprinzip verpflichtet sind und sie vollstes Vertrauen in deren Arbeit hat.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert