Vorratsdatenspeicherung: Politische Debatte in Berlin
Berlin () – Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt.
„Es wird höchste Zeit, dass diese wichtige Maßnahme endlich kommt, wie sie im Koalitionsvertrag vor allem auf Betreiben der Union vereinbart wurde“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Gerade für die Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Netz ist dies dringend erforderlich. Darin sind sich alle Fachleute der Sicherheitsbehörden einig. Dadurch wird auch niemand anlasslos überwacht. Eine Verwertung der Daten erfolgt nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten. Ansonsten werden die Daten gelöscht.“
Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Throm, Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, SPD, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Sicherheitsbehörden
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Alexander Throm von der CDU/CSU begrüßt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, der zur Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor Online-Kriminalität beitragen soll, und betont, dass dabei keine anlasslose Überwachung erfolgt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Forderung nach Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag
- Priorität der Union für Sicherheit
- Terrorabwehr und Kinderschutz als Hauptmotivationen
- Übereinstimmung der Sicherheitsbehörden über Notwendigkeit
- Vorschlag zur Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Alexander Throm (CDU/CSU) begrüßt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
- Maßnahme ist Teil des Koalitionsvertrags, vorgeschlagen von der Union
- Wichtig für Terrorabwehr und Schutz vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen
- Einigkeit unter Fachleuten der Sicherheitsbehörden
- Daten nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten verwertbar
- Internetanbieter sollen IP-Adressen drei Monate speichern
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Unterstützung des Gesetzentwurfs durch die CDU/CSU
- Dringlichkeit für Terrorabwehr und Kinderschutz
- Einigkeit unter Fachleuten der Sicherheitsbehörden
- Verhinderung anlassloser Überwachung
- Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
- Datenverwertung nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten
- Löschung der Daten bei mangelnder Relevanz
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung und hebt die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahme hervor.
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