Neuer Gesetzentwurf zur Produkthaftung in Deutschland
Berlin () – Hersteller sollen künftig stärker haften, wenn ihre Produkte fehlerhaft sind und Sachschäden oder Körperverletzungen verursachen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) vor, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet.
Darin heißt es, das neue Produkthaftungsrecht werde den Schutz von Verbrauchern verbessern und Anreize für Hersteller schaffen, „sichere Produkte auf den Markt zu bringen“. Der Entwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Hubig sagte: „Wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter werden.“ Betroffenen solle erleichtert werden, einen Schaden bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen. So kann ein Gericht anordnen, dass die Hersteller relevante Beweismittel im Prozess offenlegen müssen.
Die Hersteller haften künftig finanziell unbegrenzt. Bisher lag der Höchstbetrag bei 85 Millionen Euro. Dieser soll gestrichen werden. Neu ist auch, dass die Produkthaftung für jede Art von Software gelten soll. Es mache für Verbraucher keinen Unterschied, ob sie einen Schaden erleiden, weil eine Schraube locker ist, oder weil die Software spinnt, so die Justizministerin. „Der Schaden kann der gleiche sein.“ Durch die umfassende Aufnahme von Software in den Anwendungsbereich des Gesetzes soll die Produkthaftung künftig auch für Systeme künstlicher Intelligenz gelten.
Es ist 36 Jahre her, dass die Produkthaftung zuletzt geändert wurde. Die nun anstehende Modernisierung geht auf europäische Vorgaben zurück: Eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Stefanie Hubig.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Handelsblatt, EU
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Gesetz soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vorsieht eine stärkere Haftung für Hersteller fehlerhafter Produkte, die zu Schäden führen, und wird den Verbraucherschutz durch die unbegrenzte finanzielle Haftung und die Einbeziehung von Software sowie Künstlicher Intelligenz verbessern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Notwendigkeit, Verbraucher besser zu schützen
- Zunehmende Komplexität von Produkten
- Erhöhter Bedarf an Beweiserleichterungen für Schadensnachweise
- Einführung neuer EU-Produkthaftungsrichtlinie
- Umfassende Einbeziehung von Software und KI in die Produkthaftung
- 36 Jahre seit der letzten Änderung der Produkthaftung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Hersteller haften künftig finanziell unbegrenzt
- Höchstbetrag bei 85 Millionen Euro wird gestrichen
- Produkthaftung gilt auch für jede Art von Software
- Erleichterung für Betroffene beim Nachweis von Schäden
- Gerichte können Hersteller zur Offenlegung relevanter Beweismittel anordnen
- Verbesserter Verbraucherschutz
- Anreize für Hersteller, sichere Produkte zu entwickeln
- Geltung der Produkthaftung für Systeme künstlicher Intelligenz
- Gesetz muss bis zum 9. Dezember 2026 in Kraft treten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie sagte: "Wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter werden."
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