Durchschnittlicher Zusatzbeitrag wird auf 2,9 Prozent festgelegt

Gesundheitspolitik in Berlin: Zusatzbeitrag Anpassung

() – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag für die Krankenkassen am Montag auf 2,9 Prozent festzulegen.

„Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam im sogenannten Schätzerkreis mit den Kassen und anderen festzulegen, wie hoch der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag zu erwarten ist. Und den werden wir an diesem Montag auf 2,9 Prozent festlegen und veröffentlichen“, sagte Warken der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).

Sie wies jedoch darauf hin, dass der tatsächliche Zusatzbeitrag von den Krankenkassen individuell festgelegt wird. „Das hat vor allem etwas mit der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Krankenkasse zu tun. Da unter den Kassen herrscht, muss jede Einzelne schauen, wie sie mit ihren Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet“, so Warken. „Manchen gelingt das besser als anderen und deshalb gibt es unterschiedliche Zusatzbeiträge“, so die Gesundheitsministerin.

„Versicherte müssen für sich abwägen, ob sich ein Kassenwechsel lohnt – auch ich habe das als gesetzlich Versicherte im Blick. Das ist nicht immer der Fall, selbst wenn der Zusatzbeitrag über dem Schnitt liegen sollte. Beitragssatz und Leistungen sollten immer abgewogen werden“, so die CDU-Politikerin.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesgesundheitsministerin, CDU, Krankenkassen, Schätzerkreis, Rheinische Post.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist: Montag (konkretisiert auf das kommende Datum, jedoch nicht genannt).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, dass der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag für Krankenkassen am Montag auf 2,9 Prozent festgelegt wird, wobei die individuellen Beiträge der Kassen variieren können und Versicherte über einen Kassenwechsel nachdenken sollten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ankündigung der Festlegung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrags
  • Einbeziehung des Schätzerkreises mit Krankenkassen und Experten
  • Abhängigkeit des tatsächlichen Zusatzbeitrags von der wirtschaftlichen Situation der Krankenkassen
  • Wettbewerb zwischen den Krankenkassen
  • Notwendigkeit für Versicherte, Kassenwechsel abzuwägen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Festlegung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrags auf 2,9 Prozent
  • Individuelle Festlegung des tatsächlichen Zusatzbeitrags durch die Krankenkassen
  • Wettbewerb unter den Krankenkassen beeinflusst wirtschaftliche Situation
  • Unterschiede in Zusatzbeiträgen der Krankenkassen
  • Versicherte müssen Kassenwechsel abwägen
  • Beitragssatz und Leistungen sollten berücksichtigt werden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zitiert, in der sie den geplanten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent erläutert und auf die individuellen Festlegungen der Krankenkassen hinweist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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