Thüringer Regierung beschließt erstes Entlastungsgesetz

Thüringer Regierung beschließt erstes Entlastungsgesetz

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Thüringen: Bürokratieabbau in der Landespolitik

Erfurt () – Die Thüringer Landesregierung hat das Erste Thüringer Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Wie Ministerpräsident Mario Voigt mitteilte, soll damit ein „entschiedener Bürokratierückbau“ im Freistaat eingeleitet werden.

Das Gesetz ist Teil der Modernisierungsagenda der Regierung und soll Kommunen, Wirtschaft und Bürger entlasten.

Durch den Wegfall von Berichtspflichten, verkürzte Verfahren und digitale Kommunikation werden Ressourcen frei und Prozesse beschleunigt. Zu den zentralen Maßnahmen gehören die Einführung eines kommunalen Standarderprobungsgesetzes, die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren und die Reduzierung von Berichtspflichten im Hochschul-, Justiz- und Umweltbereich.

Planungs- und Genehmigungsverfahren werden insbesondere im Bau- und Wasserrecht beschleunigt.

Das Mantelgesetz umfasst Änderungen in mehreren Fachgesetzen und Verordnungen. Nach einer Anhörung von Kommunen und Verbänden sowie dem Konsultationsverfahren mit dem Landtag soll das Gesetz noch im Dezember in den Landtag eingebracht werden.

Es ist geplant, dass die Neuregelungen im kommenden Jahr in Kraft treten.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mario Voigt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Mario Voigt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Thüringer Landesregierung, Mario Voigt, Kommunen, Wirtschaft, Bürger, Landtag.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Erfurt

Worum geht es in einem Satz?

Die Thüringer Landesregierung hat das Erste Thüringer Entlastungsgesetz initiiert, das Bürokratie abbauen und Prozesse durch Digitalisierung und verkürzte Verfahren beschleunigen soll, um Gemeinden, Wirtschaft und Bürger zu entlasten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes
  • Ziel: Bürokratierückbau
  • Teil der Modernisierungsagenda der Thüringer Landesregierung
  • Entlastung von Kommunen, Wirtschaft und Bürgern
  • Wegfall von Berichtspflichten
  • Verkürzte Verfahren
  • Digitale Kommunikation
  • Unterstützung durch kommunales Standarderprobungsgesetz
  • Digitalisierung von Verwaltungsverfahren
  • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bau- und Wasserrecht
  • Änderungen in mehreren Fachgesetzen und Verordnungen
  • Anhörung von Kommunen und Verbänden
  • Konsultationsverfahren mit dem Landtag
  • Geplante Einbringung im Landtag im Dezember
  • Neuregelungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bürokratierückbau im Freistaat
  • Entlastung für Kommunen, Wirtschaft und Bürger
  • Freisetzung von Ressourcen
  • Beschleunigung von Prozessen
  • Einführung eines kommunalen Standarderprobungsgesetzes
  • Digitalisierung von Verwaltungsverfahren
  • Reduzierung von Berichtspflichten im Hochschul-, Justiz- und Umweltbereich
  • Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bau- und Wasserrecht
  • Änderungen in mehreren Fachgesetzen und Verordnungen
  • Einbringung des Gesetzes in den Landtag
  • Neuregelungen treten im kommenden Jahr in Kraft

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Ministerpräsident Mario Voigt zitiert, der den Bürokratierückbau im Freistaat als entscheidend beschreibt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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