Gesellschaft: Totschlagfall in Fulda
Fulda () – Das Landgericht Fulda hat eine 35-jährige Frau wegen Totschlags an ihrem neugeborenen Säugling zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht teilte am Freitag mit, die Angeklagte habe ihr Baby unmittelbar nach der Geburt auf einer öffentlichen Toilette in Bad Hersfeld getötet, indem sie dessen Kopf vorsätzlich gegen einen Gegenstand schlug oder mit dem Fuß trat.
Die Richter werteten die Tat als minder schweren Fall, da sie die psychische Ausnahmesituation und angespannte familiäre Verhältnisse der Frau berücksichtigten.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zwölf Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch oder eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung plädiert hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der tote Säugling war nach der Tat in einer Tiefkühltruhe in der Wohnung der Angeklagten versteckt worden.
Das Gericht folgte nicht der Einlassung der Frau, das Kind sei aus unerklärlichen Gründen nicht mehr atmen gewesen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Landgericht Fulda
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Fulda, Bad Hersfeld
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht Fulda hat eine 35-jährige Frau wegen Totschlags an ihrem Neugeborenen zu sechs Jahren Haft verurteilt, nachdem sie das Baby nach der Geburt auf einer öffentlichen Toilette getötet hatte, wobei das Gericht milderte, da es ihre psychische Ausnahmesituation und familiären Probleme berücksichtigte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- 35-jährige Frau
- Neugeborenes Baby
- Tatort: öffentliche Toilette in Bad Hersfeld
- Kopf des Säuglings vorsätzlich gegen Gegenstand geschlagen oder mit Fuß getreten
- Psychische Ausnahmesituation
- Angespannte familiäre Verhältnisse
- Baby in Tiefkühltruhe versteckt
- Einlassung der Frau nicht glaubhaft
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verurteilung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe
- Minder schwerer Fall aufgrund psychischer Ausnahmesituation und familiärer Verhältnisse
- Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Haft
- Verteidigung plädierte auf Freispruch oder Bewährungsstrafe
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
- Baby wurde in Tiefkühltruhe versteckt
- Gericht folgte nicht der Einlassung der Angeklagten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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