Justiz: Urteil wegen versuchten Totschlags in München
München () – Das Landgericht München I hat einen 32-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht teilte am Montag mit, dass der Angeklagte im Oktober 2024 in einem Münchner Imbiss mit einem zerbrochenen Bierglas auf einen Mann eingeschlagen hatte und dabei schwere Verletzungen verursachte.
Bei der Tat war der Angeklagte mit zwei Biergläsern in der Hand gestürzt, behielt jedoch die Glasböden mit scharfen Scherben in der Hand und schlug damit mehrfach auf den Kopf und Hals des Geschädigten ein.
Ein Schlag durchtrennte die Arteria temporalis am Kopf des Opfers, das ohne zeitnahe medizinische Versorgung gestorben wäre. Das Gericht wertete die Handlungen als versuchten Totschlag mit bedingtem Tötungsvorsatz.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem der Angeklagte 10.000 Euro Schadensersatz zahlte und sich entschuldigte.
Negativ wirkten sich jedoch das Motiv der Selbstjustiz und die lebensgefährlichen Verletzungen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
- Landgericht München I
- dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand im Oktober 2024 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München
Worum geht es in einem Satz?
Ein 32-jähriger Mann wurde vom Landgericht München I zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, nachdem er in einem Imbiss mit einem zerbrochenen Bierglas auf einen anderen Mann eingeschlagen und schwere Verletzungen verursacht hatte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Auseinandersetzung im Münchner Imbiss
- Alkoholkonsum des Angeklagten
- Verwendung eines zerbrochenen Bierglases als Waffe
- Vorangegangene Provokation oder Konflikt mit dem Opfer
- Motiv der Selbstjustiz
- Schwere Verletzungen des Opfers
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten
- Schwerwiegende Verletzungen beim Opfer
- Gericht wertete Handlungen als versuchten Totschlag
- Erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich
- Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz
- Entschuldigung des Angeklagten
- Negatives Motiv der Selbstjustiz
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
- Möglichkeit der Revision binnen einer Woche
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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